Asbest

Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender faserförmiger Silikate, die in vielen Teilen der Welt vorkommen. Wegen seiner Eigenschaften (Unbrennbarkeit, Hitzebeständigkeit, Verglasung bei > 1.450 °C, chemische Resistenz außer gegenüber Flusssäure, Beständigkeit gegenüber Fäulnis und Korrosion, geringe elektrische Leitfähigkeit, Elastizität und Zugfestigkeit, Adsorptions- und Isolierfähigkeit) wurde das Material in einer Vielzahl von Produkten bis Anfang der 80er Jahre eingebaut.

Die Asbestarten werden eingeteilt nach ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaft in:

Amphibolasbest wird wegen seiner leichteren Zerreibbarkeit zu kleinsten, kritischen Fasern gesundheitsgefährlicher als Serpentinasbest eingestuft.

Die Asbestprodukte werden unterschieden nach ihrer Art des Bindemittels:


Wesentliche kritische Punkte

Die Einatmung lungengängiger, mit dem Auge nicht sichtbarer Asbestfasern kann schwere und unheilbare Erkrankungen auslösen. So können die Fasern zu Vernarbungen des Lungengewebes (Asbestose), zu Bronchialkarzinomen oder zu Mesotheliomen führen, die häufig erst 10- 40 Jahre nach der ersten Exposition auftreten. Als gesundheitsgefähr-dend gelten Asbestfasern mit einer Länge > 5 µm, einem Durchmesser < 3 µm und ei-nem Verhältnis von Länge zu Dicke von mindestens 3:1.

Als besonders kritisch sind die schwach gebundenen Asbestprodukte zu betrachten. Sie können aufgrund der geringen Bindung bereits ohne äußere Einwirkungen Asbestfasern in die Luft abgeben.


Grenz- und Orientierungswerte

Materialproben

Zur Feststellung von asbesthaltigen Materialien in Gebäuden werden Proben verdächtiger Produkte lichtmikroskopisch oder im REM- Verfahren untersucht und katalogisiert.

Staubproben

Bei Asbestfaserbelastungen im Gebäude erfolgen zur Abgrenzung des Sanierungsbereiches Staubkontaktprobenahmen, die im Rasterelektronenmikroskop (REM) ausgewertet werden.

Alle gefundenen asbesthaltigen Ereignisse (Einzelfasern, Faseragglomerate, Faserbündel und partikelgebundene Fasern) werden gezählt. Die Anzahl der so gezählten Ereignisse werden in Hamburg in fünf Klassen eingestuft:

0 = kein Asbest keine Faser/ Ereignis gefunden auf 4 mm²
1 = sehr wenig Asbest 1 oder 2 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm² (Spuren bzw. Zufallsfunde)
2 = wenig Asbest 3 bis 4 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm²
3 = deutlich Asbest 5 bis 10 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm²
(regelmäßige Asbestfaserbelastung, erhebliche Belastung lt. Bauordnungsamt FHH)
4 = viel Asbest > 10 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm²
5 = sehr viel Asbest auf fast jedem Bildfeld Asbestfasern gefunden bzw. viele Agglomerate/ Materialstücke

Raumluftproben

Raumluftprobenahmen nach der VDI- Richtlinie 3492 geben Aufschluss über die Belastung unter festgelegten Rahmenbedingungen. Sie sind außerdem für die Freigabe von Sanierungsbereichen erforderlich.

Es gilt das Minimierungsgebot. Rechtlich bindend sind im Falle bekannter Asbestvorkommen folgende Raumluftwerte:

Bewertung von asbesthaltigen Produkten in Gebäuden und Sanierung

Die Bewertung von asbesthaltigen Baustoffen erfolgt nach den Asbestrichtlinien (Fassung Januar 1996), die in den Ländern nach § 3 der Bauordnung bauaufsichtlich eingeführt wurden. Mit dem Formblatt "Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung" der Asbestrichtlinien werden schwach gebundene Asbestprodukte in 3 Kategorien (I: Sanierung unverzüglich erforderlich, II: Sanierung mittelfristig erforderlich, III: Sanierung langfristig erforderlich) eingestuft.

Die Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten wird nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 durchgeführt. Derartige Sanierungen dürfen nach § 39 Gefahrstoffverordnung nur von zugelassenen, asbestsachkundigen Unternehmen durchgeführt werden. Der bei den Sanierungsarbeiten erforderliche Schutz richtet sich nach dem Umfang der Arbeiten.

Asbestzementprodukte unterliegen nicht den Einstufungskriterien der Asbestrichtlinien. Bei intakter Oberfläche von AZ-Produkten besteht kein dringender Sanierungsbedarf. Sie sollten jedoch langfristig ausgetauscht und dürfen nicht wiederverwendet werden. Zur Vermeidung von Faserfreisetzungen dürfen sie außerdem nicht bearbeitet (gefegt, gebohrt, geschnitten...) werden. Eine Reinigung darf lediglich mit einem drucklosen Wasserstrahl erfolgen. Beim Entfernen und Sanieren von Asbestzementprodukten sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zu berücksichtigen.

Bewertung und Empfehlungen der AGÖF

Asbest ist ein krebserregender Gefahrstoff, daher sollte dauerhaft keine Asbestfaserexposition in Innenräumen hingenommen werden.

Asbesthaltige Haushaltsutensilien (z.B. Aschenbecher, Bügelbretter, Bügeleisen, Toaster, Haartrockner...) wurden bis Anfang der 80 er Jahre eingesetzt. Sie sollten nicht länger geduldet werden. Bei Verdacht auf Vorhandensein von asbesthaltigen Einbauteilen können Herstellerfirmen, Verbraucherzentralen und AGÖF-Institute Auskünfte geben.

Elektro-Speicherheizgeräte enthielten bis Ende der 70er Jahre asbesthaltige Bauteile. In Räumen mit Geräten verschiedenster Fabrikate wurden zahlreiche Raumluftuntersuchungen durchgeführt. Diese Messergebnisse besagen, dass in Einzelfällen eine Kontamination der Raumluft mit Asbestfasern nicht ausgeschlossen werden kann.

Ein sofortiger Austausch ist abhängig von der Art der eingebauten asbesthaltigen Produkte. Falls schwach gebundene Asbestprodukte im Luftstrom liegen, ist eine Sanierung unverzüglich erforderlich:

Im Interesse eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird empfohlen, alle Nachtspeicheröfen mittelfristig zu ersetzen. Der Ausbau und die Entsorgung muss von einem asbestsachkundigem Unternehmen durchgeführt werden. Wenn ein Zerlegen des Elektrogerätes nicht erforderlich ist, muss es am Standort staubdicht verpackt werden, bevor das Gerät bewegt wird. Auskünfte zu Asbestgehalt und Sanierungsdringlichkeit von Nachtspeicheröfen erteilen die Gerätehersteller, Energieversorgungsunternehmen, Verbraucherzentralen und AGÖF-Institute.

Speckstein kann Asbest enthalten. In mehreren Materialproben aus Hamburger Schulen hat die wartig Chemieberatung GmbH eindeutig Chrysotil (Weißasbest) nachgewiesen. In einem Werkraum einer Schule, in dem Specksteinarbeiten stattfanden, wurden in Luftmessungen mit Nutzungssimulation durch Anblasen bis zu 600 Fasern/m³ gemessen. Daraufhin wurde das Arbeiten mit Speckstein von der Hamburger Schulbehörde aus Vorsorgegründen untersagt.

Kontaminationsermittlungen durch die Untersuchung von Liegestäuben in Kunst- und Werkräumen zeigten teilweise eine - geringe - Kontamination der Stäube mit Asbestfasern. Solche Schulen wurden einem gesonderten Reinigungsprogramm unterzogen.

Die Prüfung von Specksteinen auf Asbest ist mit erheblichen analytischen Schwierigkeiten verbunden. Für die Untersuchung von Specksteinen kann immer nur ein Bruchteil des Steinmaterials untersucht werden. Ob ein Speckstein von Asbestadern durchzogen wird, kann nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Zertifikate können daher immer nur ausdrücken, dass ein Speckstein aus einer bestimmten Lagerstätte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kein Asbest enthält. Es ist also nicht vollständig auszuschließen, dass beim Bearbeiten von Specksteinen Asbestfasern freigesetzt werden. Daher empfiehlt die AGÖF aus Vorsorgegründen bis zur Vorlage weiterer Ergebnisse und Daten, Specksteine nur im Freien zu bearbeiten oder Alternativmaterialien zum Formen und Gestalten zu verwenden.

zum Seitenanfang

© AGÖF / Verfasserin: Elke Bruns / Umwelt- und Gesundheitsinstitut / Internet: www.schadstoffmessungen.de
Stand: September 2002

Schadstoffe Schadstoffe allgemein »Chemische Schadstoffe »Asbest Bitumen und Teer Chloranisole Flammschutzmittel Formaldehyd Holzschutzmittel Insektizide Isothiazolone aus Wandfarben Künstliche Mineralfasern Nicotin Organozinn Verbindungen PAK PCB Phenole und Kresole Radon Schwarzstaub/ MagicDust VOC/ SVOC/ MVOC Weichmacher Biologische Belastungen Elektrosmog Praxisfälle & Diskussion