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Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender
faserförmiger Silikate, die in vielen Teilen der Welt vorkommen. Wegen seiner
Eigenschaften (Unbrennbarkeit, Hitzebeständigkeit, Verglasung bei > 1.450 °C,
chemische Resistenz außer gegenüber Flusssäure, Beständigkeit gegenüber Fäulnis
und Korrosion, geringe elektrische Leitfähigkeit, Elastizität und Zugfestigkeit,
Adsorptions- und Isolierfähigkeit) wurde das Material in einer Vielzahl von
Produkten bis Anfang der 80er Jahre eingebaut.
Die Asbestarten werden eingeteilt nach ihrer chemischen und physikalischen
Eigenschaft in:
Amphibolasbest wird wegen seiner leichteren Zerreibbarkeit zu kleinsten,
kritischen Fasern gesundheitsgefährlicher als Serpentinasbest eingestuft.
Die Asbestprodukte werden unterschieden nach ihrer Art des Bindemittels:
Die Einatmung lungengängiger, mit dem Auge nicht sichtbarer Asbestfasern kann
schwere und unheilbare Erkrankungen auslösen. So können die Fasern zu
Vernarbungen des Lungengewebes (Asbestose), zu Bronchialkarzinomen oder zu
Mesotheliomen führen, die häufig erst 10- 40 Jahre nach der ersten Exposition
auftreten. Als gesundheitsgefähr-dend gelten Asbestfasern mit einer Länge > 5 µm,
einem Durchmesser < 3 µm und ei-nem Verhältnis von Länge zu Dicke von
mindestens 3:1.
Als besonders kritisch sind die schwach gebundenen Asbestprodukte zu betrachten.
Sie können aufgrund der geringen Bindung bereits ohne äußere Einwirkungen
Asbestfasern in die Luft abgeben.
Materialproben
Zur Feststellung von asbesthaltigen Materialien in Gebäuden werden Proben verdächtiger Produkte lichtmikroskopisch oder im REM- Verfahren untersucht und katalogisiert.
Staubproben
Bei Asbestfaserbelastungen im Gebäude erfolgen zur Abgrenzung des
Sanierungsbereiches Staubkontaktprobenahmen, die im Rasterelektronenmikroskop
(REM) ausgewertet werden.
Alle gefundenen asbesthaltigen Ereignisse (Einzelfasern, Faseragglomerate,
Faserbündel und partikelgebundene Fasern) werden gezählt. Die Anzahl der so
gezählten Ereignisse werden in Hamburg in fünf Klassen eingestuft:
| 0 = kein Asbest | keine Faser/ Ereignis gefunden auf 4 mm² |
| 1 = sehr wenig Asbest | 1 oder 2 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm² (Spuren bzw. Zufallsfunde) |
| 2 = wenig Asbest | 3 bis 4 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm² |
| 3 = deutlich Asbest | 5 bis 10 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm² (regelmäßige Asbestfaserbelastung, erhebliche Belastung lt. Bauordnungsamt FHH) |
| 4 = viel Asbest | > 10 Fasern/ Ereignisse gefunden auf 4 mm² |
| 5 = sehr viel Asbest | auf fast jedem Bildfeld Asbestfasern gefunden bzw. viele Agglomerate/ Materialstücke |
Raumluftproben
Raumluftprobenahmen nach der VDI- Richtlinie 3492 geben Aufschluss über die
Belastung unter festgelegten Rahmenbedingungen. Sie sind außerdem für die Freigabe
von Sanierungsbereichen erforderlich.
Es gilt das Minimierungsgebot. Rechtlich bindend sind im Falle bekannter
Asbestvorkommen folgende Raumluftwerte:
Bewertung von asbesthaltigen Produkten in Gebäuden und Sanierung
Die Bewertung von asbesthaltigen Baustoffen erfolgt nach den Asbestrichtlinien
(Fassung Januar 1996), die in den Ländern nach § 3 der Bauordnung bauaufsichtlich
eingeführt wurden. Mit dem Formblatt "Bewertung der Dringlichkeit einer
Sanierung" der Asbestrichtlinien werden schwach gebundene Asbestprodukte
in 3 Kategorien (I: Sanierung unverzüglich erforderlich, II: Sanierung
mittelfristig erforderlich, III: Sanierung langfristig erforderlich) eingestuft.
Die Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten wird nach den Technischen
Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 durchgeführt. Derartige Sanierungen dürfen
nach § 39 Gefahrstoffverordnung nur von zugelassenen, asbestsachkundigen
Unternehmen durchgeführt werden. Der bei den Sanierungsarbeiten erforderliche
Schutz richtet sich nach dem Umfang der Arbeiten.
Asbestzementprodukte unterliegen nicht den Einstufungskriterien der
Asbestrichtlinien. Bei intakter Oberfläche von AZ-Produkten besteht kein
dringender Sanierungsbedarf. Sie sollten jedoch langfristig ausgetauscht und
dürfen nicht wiederverwendet werden. Zur Vermeidung von Faserfreisetzungen
dürfen sie außerdem nicht bearbeitet (gefegt, gebohrt, geschnitten...) werden.
Eine Reinigung darf lediglich mit einem drucklosen Wasserstrahl erfolgen.
Beim Entfernen und Sanieren von Asbestzementprodukten sind die Technischen
Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zu berücksichtigen.
Asbest ist ein krebserregender Gefahrstoff, daher sollte dauerhaft keine
Asbestfaserexposition in Innenräumen hingenommen werden.
Asbesthaltige Haushaltsutensilien (z.B. Aschenbecher, Bügelbretter, Bügeleisen,
Toaster, Haartrockner...) wurden bis Anfang der 80 er Jahre eingesetzt. Sie
sollten nicht länger geduldet werden. Bei Verdacht auf Vorhandensein von
asbesthaltigen Einbauteilen können Herstellerfirmen, Verbraucherzentralen und
AGÖF-Institute Auskünfte geben.
Elektro-Speicherheizgeräte enthielten bis Ende der 70er Jahre asbesthaltige
Bauteile. In Räumen mit Geräten verschiedenster Fabrikate wurden zahlreiche
Raumluftuntersuchungen durchgeführt. Diese Messergebnisse besagen, dass in
Einzelfällen eine Kontamination der Raumluft mit Asbestfasern nicht
ausgeschlossen werden kann.
Ein sofortiger Austausch ist abhängig von der Art der eingebauten asbesthaltigen
Produkte. Falls schwach gebundene Asbestprodukte im Luftstrom liegen, ist eine
Sanierung unverzüglich erforderlich:
Im Interesse eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird empfohlen, alle
Nachtspeicheröfen mittelfristig zu ersetzen. Der Ausbau und die Entsorgung muss
von einem asbestsachkundigem Unternehmen durchgeführt werden. Wenn ein Zerlegen
des Elektrogerätes nicht erforderlich ist, muss es am Standort staubdicht
verpackt werden, bevor das Gerät bewegt wird. Auskünfte zu Asbestgehalt und
Sanierungsdringlichkeit von Nachtspeicheröfen erteilen die Gerätehersteller,
Energieversorgungsunternehmen, Verbraucherzentralen und AGÖF-Institute.
Speckstein kann Asbest enthalten. In mehreren Materialproben aus Hamburger
Schulen hat die wartig Chemieberatung GmbH eindeutig Chrysotil (Weißasbest)
nachgewiesen. In einem Werkraum einer Schule, in dem Specksteinarbeiten
stattfanden, wurden in Luftmessungen mit Nutzungssimulation durch Anblasen bis
zu 600 Fasern/m³ gemessen. Daraufhin wurde das Arbeiten mit Speckstein von der
Hamburger Schulbehörde aus Vorsorgegründen untersagt.
Kontaminationsermittlungen durch die Untersuchung von Liegestäuben in Kunst-
und Werkräumen zeigten teilweise eine - geringe - Kontamination der Stäube mit
Asbestfasern. Solche Schulen wurden einem gesonderten Reinigungsprogramm
unterzogen.
Die Prüfung von Specksteinen auf Asbest ist mit erheblichen analytischen
Schwierigkeiten verbunden. Für die Untersuchung von Specksteinen kann immer
nur ein Bruchteil des Steinmaterials untersucht werden. Ob ein Speckstein von
Asbestadern durchzogen wird, kann nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.
Zertifikate können daher immer nur ausdrücken, dass ein Speckstein aus einer
bestimmten Lagerstätte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kein Asbest enthält.
Es ist also nicht vollständig auszuschließen, dass beim Bearbeiten von
Specksteinen Asbestfasern freigesetzt werden. Daher empfiehlt die AGÖF aus
Vorsorgegründen bis zur Vorlage weiterer Ergebnisse und Daten, Specksteine
nur im Freien zu bearbeiten oder Alternativmaterialien zum Formen und Gestalten
zu verwenden.
© AGÖF / Verfasserin: Elke Bruns / Umwelt- und Gesundheitsinstitut /
Internet: www.schadstoffmessungen.de
Stand: September 2002