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Formaldehyd ist ein farbloses, in hohen Konzentrationen stechend riechendes,
brennbares Gas. Seit dem Beginn der großtechnischen Produktion vor etwa 100
Jahren wird es hauptsächlich zur Produktion von Kunstharzen eingesetzt: früher
zur Herstellung von Bakelit, einem Phenol-Formaldehyd-Harz - heute werden 75 %
der jährlich in Deutschland produzierten 600 000 Tonnen zu Kunststoffen
verarbeitet.
Als Harnstoff-Formaldehyd-Harz wird es im Bindemittel von 90 % der Spanplatten
eingesetzt. Wegen seiner fungiziden, viruziden und bakteriziden Eigenschaften
wird es als Desinfektionsmittel und Konservierungsstoff in der Medizin und in
Kosmetika eingesetzt.
Quellen für die Belastung der Innenraumluft sind: Spanplatten und andere
Holzwerkstoffe wie Tischlerplatten, Sperrholz und Fertigparkett, Isolierschäume,
Mineralwolle, Lacke, insbesondere säurehärtende Lacke, Farben und Kleber,
Textilien und Teppichböden. Beim Heizen und Kochen mit Holz und Gas entsteht
ebenso Formaldehyd wie beim Verbrennen von Tabak.
Die Freisetzung von Formaldehyd aus den oben genannten Materialien kann zu
Augenreizungen, Reizungen der Atemwege, Kopfschmerzen, Minderung der
Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnisstörungen, Übelkeit, Erkältungen,
Schlafstörungen, Allergien, Mattigkeitsgefühl, Depressionen führen. Allergiker
reagieren empfindlicher auf Formaldehyd als andere Menschen. Formaldehyd wird
als Arbeitsstoff mit krebserzeugender Wirkung klassifiziert - bei
Unterschreitung des MAK-Wertes wird aber kein erhöhtes Krebsrisiko erwartet.
Die Formaldehydexposition kann zu allergischen Reaktionen an der Haut
und den hautnahen Schleimhäuten führen.
Die Geruchsschwelle liegt bei 0,125 ppm (160 µg/m³),
geruchsempfindliche Menschenkönnen schon 0,05 ppm (60 µg/m³)
wahrnehmen.
Mit Beeinträchtigungen des Wohlbefindens ist bei Konzentrationen ab 0,05
ppm zu rechnen. Die genannten massiveren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
werden ab 0,2 ppm beobachtet.
Die Einhaltung der E 1 - Norm durch Spanplatten und Möbel aus Spanplatten
liefert nicht die Sicherheit, daß in der Raumluft die Konzentration von 0,1 ppm
nicht überschritten wird - entscheidend sind die Raumbeladung (Verhältnis von
Fläche zu Volumen) mit emittierenden Spanplatten und der Luftwechsel und andere
Quellen.
Der im Human-Biomonitoring häufig als Indikator für eine
Formaldehyd-Belastung herangezogene Ameisensäuregehalt im Urin ist wenig
aussagekräftig.
| Offizielle Grenz-, Richt- und Orientierungswerte |
| MAK-Wert (Industie-Arbeitsplatz): 0,5 ppm (620 µg/m³) |
| Orientierungswert (BGA): 0,1 ppm (120 µg/m³) |
| WHO-Richtwert (30 Minuten): 0,083 ppm (100 µg/m³) |
| WHO-Wert: < 0,05 ppm (60 µg/m³) Konzentrationsbereich, der nicht zu Besorgnis Anlaß gibt |
| WHO-Wert: < 0,05 ppm (60 µg/m³) Konzentrationsbereich, der nicht zu Besorgnis Anlaß gibt |
| WHO-Wert:< 0,05 ppm (60 µg/m³) Konzentrationsbereich, der nicht zu Besorgnis Anlaß gibt |
| Zielwert der AGÖF: |
| Formaldehydgehalte von 0,01 ppm (12,5 µg/m³) sollten in der Innenraumluft nicht überschritten werden. |
© AGÖF / Verfasser: Axel Wichmann / Baubiologie und Umweltanalytik in Berlin /
E-Mail:
sv.buero@baubio-umweltanalytik.de
Stand: September 2002