VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung
Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)
Das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) wird ab Oktober 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft, HBCD-haltige Dämmstoffe müssen dementsprechend entsorgt werden. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe. Bereits seit dem Frühjahr 2016 gibt es in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. Das weltweite Aus war 2013 eingeleitet worden, als HBCD unter der internationalen Stockholm-Konvention als in der Umwelt schwer abbaubarer organischer Schadstoff (POP) identifiziert wurde.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein aktualisiertes Hintergrundpapier (Stand Juli 2016) mit häufig gestellten Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan (HBCD) zusammengestellt. Hierin geht es um Gesundheits- oder Umweltrisiken, chemikalienrechtliche Vorschriften, die Vereinbarungen unter der Stockholm-Konvention, die abfallrechtliche Einstufung von HBCD-haltige Abfällen, Vorschriften für die Entsorgung und um Alternativen zu HBCD-haltigen Dämmstoffen und Textilien.
Auf der Homepage des UBA kann das Hintergrundpapier <link https: www.umweltbundesamt.de publikationen haufig-gestellte-fragen-antworten-zu _blank external-link-new-window>"Hexabromcyclododecan (HBCD) - Antworten auf häufig gestellte Fragen" heruntergeladen werden.
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