Neuer Innenraumluft-Richtwert für 2-Phenoxyethanol veröffentlicht: Phenoxyethanol ist eine organisch-chemische Verbindung, sie wird als Konservierungs-und Desinfektonsmittel in Körperpflegemitteln und Kosmetika eingesetzt. Ebenso kommt sie als Lösemittel in wasserbasierten Beschichtungen oder Klebern zum Einsatz. Bereits früh wurden sie in <link schadstoffe praxisfaelle-diskussion geruchsbelastung-aus-bodenbelagsklebern.html _blank download>Bodenbelagsklebern gefunden. Heute werden sie häufig bei Raumluftmessungen in Schulen und Kindergärten nachgewiesen, nachdem dort Grundreinigungen durchgeführt wurden.
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat im April 2018 Richtwerte für diese Verbindungen abgeleitet, Grundlage hiefür waren toxikologischen Studien an Tieren. Als Gefahrenrichtwert (RWII) wurde die Konzentration von 0,1 mg/m³ festgelegt. Der Vorsorgerichtwert (RWI) liegt bei 0,03 mg/m³. Die Richtwerte liegen damit in einer Größenordnung, die bei Verwendung von 2-Phenoxyethanol-haltigen Farben, Klebern und Raumpflegemitteln in Innenräumen überschritten werden können, siehe auch Newsmitteilung der <link https: www.eco-luft.de neuer-innenraumluft-richtwert-fuer-2-phenoxyethanol _blank download>eco-LUFTQUALITÄT + RAUMKLIMA.
Weitere Informationen zur Bekanntmachung des Umweltbundesamtes: "Richtwerte für 2-Phenoxyethanol in der Innenraumluft. Bundesgesundheitsbl. 2018· 61:488–493" sind auf der Homepage des <link https: www.umweltbundesamt.de themen gesundheit kommissionen-arbeitsgruppen _blank download>Umweltbundesamtes zu finden.