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Der Entwurf eines Gesetzes "zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 22. September 2016 im Rahmen einer Verbändeanhörung veröffentlicht. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2013/59/ EURATOM "zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung" vom 5. Dezember 2013, die am 6. Februar 2014 in Kraft trat und bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll.
Stellungnahmen zum Entwurf des Gesetzes können innerhalb eines Monats bis zum 21.10.2016 abgegeben werden. Am 3. November 2016 soll von 10 bis 17 Uhr eine mündliche Anhörung im BMUB in Berlin stattfinden, bevor der Gesetzentwurf an den Bundestag gegeben wird. Der Referentenentwurf des "Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" mit Bearbeitungsstand 14.09.2016 kann auf der Homepage des Informationsdienstes Strahlentelex mit ElektrosmogReport abgerufen werden, hier ist der direkte Link zum Gesetzesentwurf.
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