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zum Wohnen & Arbeiten und zum Leben & Wohlfühlen
13. AGÖF-Fachkongress 2022
VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung
Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)
Die Bundesregierung verklagt die EU-Kommission: Hohe Standards für Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz bei Bauprodukten sollen erhalten bleiben. Bestimmte Baunormen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung unzureichend oder lückenhaft umgesetzt. Darum hat die Bundesregierung heute eine Klage gegen die EU-Kommission beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wären die Bauwerkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet.
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, europäisch harmonisierte Normen für Bauprodukte anzuwenden, um deren Qualitätseigenschaften zu bestimmen und zu kontrollieren. Sie dürfen über die europäische CE-Kennzeichnung hinaus keine weiteren Prüfungen verlangen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof jüngst entschieden.
Ein Beispiel: Würden die harmonisierten EU-Normen derzeit ohne ergänzende Angaben angewendet, könnten Bauunternehmen, die zum Beispiel Fußbodenbeläge für Sporthallen oder Kindereinrichtungen sowie Parkett und Holzfußböden einbauen, nicht mehr überprüfen, ob diese gesundheitsschädliche Stoffe in die Innenraumluft abgeben.
Ausführlichere Informationen sind in der vollständigen Pressemitteilung des BMUB zu finden.
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