• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

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  • Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

    Datum:
    Die Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest steht als PDF-Download zur Verfügung
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  • Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

    Datum:
    Die endgültige Verion des AGÖF-Leitfadens für Hausstaubuntersuchungen ist veröffentlicht worden und steht zu Download zur Verfügung.
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Datum:

Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 (9/2021)

Die AGÖF hat eine Stellungnahme zur der im September 2021 veröffentlichten VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung veröffentlicht. Die Richtlinie regelt die Erkundung und definiert einen Standarduntersuchungsumfang (in Anhang A) zu potenziellem Asbestvorkommen in baulichen und technischen Anlagen.

Die AGÖF begrüßt hierbei grundlegend eine Standardisierung einer Erkundungsstrategie und möchte insofern die Leistung der Ersteller der VDI-Richtlinie bei Erstellung der Richtlinie würdigen. Dennoch erscheint eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorgaben der Richtlinie wünschenswert und wird in der Stellungnahme geführt. Als Verband von unabhängigen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen insbesondere in den Bereichen Schadstoffmessungen und Innenraumanalytik verfügen die Mitgliedsunternehmen über einen großen Erfahrungsschatz bei der Erkundung von Asbest.

Als kritischer Punkt wird der Umgang mit Spurenkonzentrationen von Asbest gesehen. Die verfeinerten Analyseverfahren mit stark erhöhten Nachweisgrenzen erfassen nicht nur technische Asbestprodukte, sondern auch natürliche, geogen bedingte Spuren von Asbest. Hier gilt es zukünftig, eher entsprechende staubarme Arbeitsweisen zu etablieren, statt eine immer detailliertere Asbestanalytik zu betreiben.

Ein weiterer Punkt ist, dass das Konzept der zu erwartenden Aussagesicherheit, in der VDI 6202-3 noch nicht ausreichend wissenschaftlich begründet ist.

Außerdem ist aus Sicht der AGÖF eine Praxistauglichkeit der Richtlinie in der Auftragsabwicklung bei einer normgemäßen Auslegung für viele in der Gutachterpraxis vorkommende Untersuchungsfälle nicht gegeben.

Schlussendlich werden die Folgen der Nichtbeachtung der Richtlinie als kritisch angesehen.

Hier können Sie den Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 (9/2021) einsehen und herunterladen.