• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

  • Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

AGÖF - das Innenraumkompetenzzentrum

Mitglied werden in der AGÖF

Vorteile der Mitgliedschaft

Wir sind ein vor 35 Jahren gegründeter bundesweiter Zusammenschluss von kleineren und mittleren Ingenieurbüros, Firmen und Laboren. Unsere derzeitigen Arbeitsschwerpunkte liegen in den Gebieten Schadstoffmessungen im Innenraum, Raumluftanalytik und ökologische und gesundheitsverträgliche Hauskonzepte. Wir bieten unseren Mitgliedern folgen Vorteile:

  • regelmäßige Fachtreffen zur Weiterbildung, zum Erfahrungsaustausch und zum Aufbau von Kooperationen
     
  • regelmäßige Laborvergleichsmessungen in unterschiedlichen Bereichen (VOC, SVOC, Luftwechsel, Gerüche)
     
  • regelmäßige AGÖF-Geruchstests zur Schulung im Bereich sensorische Prüfung und Bewertung von Gerüchen
     
  • AGÖF-Fachkongresse zur Präsentation der aktuellen Entwicklungen und Forschungen der Mitglieder
     
  • Arbeitskreise zum Aufgreifen aktueller Fragenstellungen und zur Erarbeiten von Standards und Lösungswegen
     
  • die Durchführung von AGÖF-Forschungsprojekte in die die langjährigen Erfahrungen der Mitglieder einfließen
     
  • das AGÖF-Qualitätssicherungsverfahren zur Zertifizierung auch von kleinen Instituten
     
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Interessensvertretung und Lobbyarbeit in Gremien und Verbänden
     
  • Vermittlung von Anfragen

Aufnahmeverfahren

Der Verband AGÖF hat ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Ordentliche Mitglieder können rechtsfähige und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen werden, deren Zielsetzungen mit den Vereinszielen übereinstimmen. Fördernde Mitglieder können Personen und Personenvereinigungen werden, die die AGÖF durch Zuwendungen oder praktische Mitarbeit unterstützen. Beide dürfen mit ihrer Tätigkeit nicht im Widerspruch zu den Zielen der AGÖF stehen.
 

Ordentliche Mitgliedschaft

Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich über die Geschäftsstelle einzureichen. Bei der ordentlichen Mitgliedschaft entscheidet der AGÖF-Vorstand kurzfristig über die vorläufige Aufnahme. Die endgültige Aufnahme erfolgt nach einer Aufnahmephase durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

Die Aufnahmephase für ordentliche Mitglieder erstreckt sich über 1 ½ bis zwei Jahren. Sie dient sowohl dem Kennen lernen untereinander, als auch der Arbeitsweisen innerhalb der  AGÖF. In diesem Zeitraum sollten neue Mitglieder aus dem Bereich Schadstoffmessungen zwei Weiterbildungsveranstaltungen der AGÖF-Fachgruppe Chemie (CGÖF) besucht haben.

Mit dem Zeitpunkt die Bestätigung der Mitgliedschaft durch die Mitgliederversammlung erhält der Antragsteller das volle Stimmrecht.

Mitglieder in der Aufnahmephase können an allen Veranstaltungen der AGÖF zu Mitgliederkonditionen teilnehmen. Sie werden in den Mitgliederverzeichnissen aufgeführt, wenn sie durch Vorlage von aussagekräftigen Unterlagen gegenüber dem Vorstand ihre Qualifikation darstellen und sich bereit erklären, die Vorgaben des AGÖF-QS Systems auf Dauer zu erfüllen. Hierzu gehört der Einstieg in das Qualitätssicherungssystem der AGÖF innerhalb der Aufnahmephase, wenn noch keine eigene Qualitätssicherung vorhanden ist. Die Anerkennung alternativer Akkreditierungen bzw. Zertifizierungen wie z.B. die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder die Zertifizierung nach den Richtlinien des Berufsverbandes der deutschen Baubiologen kann durch Vorstandsbeschluss erfolgen.

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder orientiert sich auch an den Bedürfnissen der kleinen Mitgliedsinstitute und ist abhängig von der Zahl der Angestellten und Mitarbeiter gestaffelt. Der unterste Beitrag bei einer 1 Vollzeitstelle beträgt 600 € netto, der maximale Beitrag ab 4 Vollzeitstellen beträgt 1.450 € netto. Die genaue Staffelung ist der AGÖF-Geschäftsordnung zu entnehmen.

Mit dem Aufnahmeantrag wird für ordentliche Mitglieder eine Aufnahmegebühr in Höhe von 400 € und ein anteiliger Mitgliedsbeitrag für das Jahr fällig. Beginnt die Aufnahmephase in der zweiten Jahreshälfte, wird der halbe Mitgliedsbeitrag berechnet. Kommt keine Vollmitgliedschaft zu Stande, kann die Aufnahmegebühr auf Antrag bis zu 50 % erstattet werden.
 

Födermitgliedschaft

Der Antrag auf Fördermitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich über die Geschäftsstelle einzureichen, die Aufnahme als förderndes Mitglied bedarf nur der Zustimmung des Vorstandes.

Der Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 110,- € netto. Fördermitglieder können vom Verein den Mitgliedern angebotene Dienstleistungen entsprechend der Anlage A der AGÖF-Geschäftsordnung nutzen.

 

Aufnahmeantrag

Für den Aufnahmeantrag als ordentliches Mitglied benötigt der Vorstand folgende Unterlagen zur Beurteilung des Antragstellers und seiner Tätigkeiten:

  1. Das ausgefüllte Formular "Antrag auf Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF)".
  2. Den ausgefüllten "Fragebogen zum Antrag auf Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF)".
  3. Hinweise auf Referenzen, Veröffentlichungen, Fachvorträge.

Darüber hinaus legt die AGÖF in ihrem Arbeitsgebiet Schadstoffe und Innenraumluft sehr viel Wert auf erfahrenes Fachpersonal, das fundierte Kenntnisse zu innenraumhygienischen Fragestellungen besitzt. Eine qualifizierte Bearbeitung und Beratung der Anfragen von Betroffenen, Firmen und Behörden soll gewährleistet werden. Dazu werden von Antragstellern in diesem Fachbereich noch zusätzliche Angaben benötigt:

  1. Beruflicher Lebenslauf des Institutsleiters, oder die Geschichte des Büros bzw. des Instituts.
  2. Zwei bis vier Beispiele von fertigen Berichten (von vertraulichen Kundendaten befreit), die das Tätigkeitsfeld abdecken.
  3. Die Erklärung auf die Dauer die Vorgaben des AGÖF-QS Systems zu erfüllen (siehe PDF-Formular "Antrag auf Mitgliedschaft").

Für den Aufnahmeantrag als Fördermitglied benötigt der Vorstand folgende Unterlagen zur Beurteilung des Antragstellers und seiner Tätigkeiten: 

  1. Das ausgefüllte Formular "Antrag auf Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF)".
  2. Eine kurze, formlose Beschreibung, in welchen Bereichen der Antragsteller tätig ist/ arbeitet und welche Interessen/ Wünsche an der Zusammenarbeit mit dem Verband bestehen.

Wir bitten Sie, diese Unterlagen an die Geschäftsstelle der AGÖF zu senden, von wo aus sie umgehend an den Vorstand weitergeleitet werden. Dieser trifft sich regelmäßig und wird dann kurzfristig über den Antrag entscheiden.

Aufnahmeformular

Hier können Sie sich den Antrag auf Mitgliedschaft im PDF-Format herunterladen.

Weitere Informationen finden Sie in der dem Antragformular beigefügten AGÖF-Satzung und AGÖF-Geschäftsordnung. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich auch gerne an die Geschäftsstelle oder direkt an den für Ihren Bereich zuständigen AGÖF-Vorstand wenden:

 

Geschäftsstelle: Sabine Weber-Thumulla
Tel. 0911 815 166-22
Vorstand für den Bereich
Schadstoffmessungen:  
Martina Clemens-Ströwer
Vorstand für den Bereich
Schadstoffmessungen/ Labore:  
Martin Wesselmann
Vorstand für den Bereich
Schadstoffmessungen/ Labore:  
Dr. Sonja Pfeil

 

 


Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF)

Geschäftsstelle

Mathildenstraße 48

D - 90762 Fürth

Tel.: 0911 815 166-22

Fax: 0911 815 166-24

Email: info@agoef.de
 

 

 

 

 

© AGÖF Stand: 22.09.2022