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Wir sind ein vor 35 Jahren gegründeter bundesweiter Zusammenschluss von kleineren und mittleren Ingenieurbüros, Firmen und Laboren. Unsere derzeitigen Arbeitsschwerpunkte liegen in den Gebieten Schadstoffmessungen im Innenraum, Raumluftanalytik und ökologische und gesundheitsverträgliche Hauskonzepte. Wir bieten unseren Mitgliedern folgen Vorteile:
Der Verband AGÖF hat ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Ordentliche
Mitglieder können rechtsfähige und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen werden,
deren Zielsetzungen mit den Vereinszielen übereinstimmen. Fördernde Mitglieder
können Personen und Personenvereinigungen werden, die die AGÖF durch Zuwendungen
oder praktische Mitarbeit unterstützen. Beide dürfen mit ihrer Tätigkeit nicht
im Widerspruch zu den Zielen der AGÖF stehen.
Ordentliche Mitgliedschaft
Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich
über die Geschäftsstelle einzureichen. Bei der ordentlichen Mitgliedschaft
entscheidet der AGÖF-Vorstand kurzfristig über die vorläufige Aufnahme.
Die endgültige Aufnahme erfolgt nach einer Aufnahmephase durch die
Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Die Aufnahmephase für ordentliche Mitglieder erstreckt sich über 1 ½ bis zwei
Jahren. Sie dient sowohl dem Kennen lernen untereinander, als auch der Arbeitsweisen
innerhalb der AGÖF. In diesem Zeitraum sollten neue Mitglieder aus dem Bereich
Schadstoffmessungen zwei Weiterbildungsveranstaltungen der AGÖF-Fachgruppe
Chemie (CGÖF) besucht haben. Mit dem Zeitpunkt die Bestätigung der Mitgliedschaft
durch die Mitgliederversammlung erhält der Antragsteller das volle Stimmrecht.
Mitglieder in der Aufnahmephase können an allen Veranstaltungen der AGÖF zu
Mitgliederkonditionen teilnehmen. Sie werden in den Mitgliederverzeichnissen
aufgeführt, wenn sie durch Vorlage von aussagekräftigen Unterlagen gegenüber
dem Vorstand ihre Qualifikation darstellen und sich bereit erklären, die Vorgaben
des AGÖF-QS Systems auf Dauer zu erfüllen. Hierzu gehört der Einstieg in das
Qualitätssicherungssystem der AGÖF innerhalb der Aufnahmephase, wenn noch keine
eigene Qualitätssicherung vorhanden ist. Die Anerkennung alternativer Akkreditierungen
bzw. Zertifizierungen wie z.B. die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder die
Zertifizierung nach den Richtlinien des Berufsverbandes der deutschen Baubiologen kann
durch Vorstandsbeschluss erfolgen.
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder orientiert sich auch an den Bedürfnissen
der kleinen Mitgliedsinstitute und ist abhängig von der Zahl der Angestellten und Mitarbeiter
gestaffelt. Der unterste Beitrag bei einer 1 Vollzeitstelle beträgt 600 € netto, der maximale
Beitrag ab 4 Vollzeitstellen beträgt 1.450 € netto. Die genaue Staffelung ist der
AGÖF-Geschäftsordnung zu entnehmen.
Mit dem Aufnahmeantrag wird für ordentliche Mitglieder eine Aufnahmegebühr in
Höhe von 400 € und ein anteiliger Mitgliedsbeitrag für das Jahr fällig. Beginnt
die Aufnahmephase in der zweiten Jahreshälfte, wird der halbe Mitgliedsbeitrag
berechnet. Kommt keine Vollmitgliedschaft zu Stande, kann die Aufnahmegebühr
auf Antrag bis zu 50 % erstattet werden.
Födermitgliedschaft
Der Antrag auf Fördermitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich über die Geschäftsstelle
einzureichen, die Aufnahme als förderndes Mitglied bedarf nur der Zustimmung des Vorstandes
Der Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 110,- € netto. Fördermitglieder können vom Verein
den Mitgliedern angebotene Dienstleistungen entsprechend der Anlage A der
AGÖF-Geschäftsordnung nutzen.
Für den Aufnahmeantrag als ordentliches Mitglied benötigt der Vorstand folgende Unterlagen zur Beurteilung des Antragstellers und seiner Tätigkeiten:
Darüber hinaus legt die AGÖF in ihrem Arbeitsgebiet Schadstoffe und Innenraumluft sehr viel Wert auf erfahrenes Fachpersonal, das fundierte Kenntnisse zu innenraumhygienischen Fragestellungen besitzt. Eine qualifizierte Bearbeitung und Beratung der Anfragen von Betroffenen, Firmen und Behörden soll gewährleistet werden. Dazu werden von Antragstellern in diesem Fachbereich noch zusätzliche Angaben benötigt:
Für den Aufnahmeantrag als Fördermitglied benötigt der Vorstand folgende Unterlagen zur Beurteilung des Antragstellers und seiner Tätigkeiten:
Wir bitten Sie, diese Unterlagen an die Geschäftsstelle der AGÖF zu senden, von wo aus sie umgehend an den Vorstand weitergeleitet werden. Dieser trifft sich regelmäßig und wird dann kurzfristig über den Antrag entscheiden.
Hier können Sie sich den Antrag auf Mitgliedschaft im PDF-Format herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie in der dem Antragformular beigefügten AGÖF-Satzung und AGÖF-Geschäftsordnung. Wenn Sie noch Fragen haben,
können Sie sich auch gerne an die Geschäftsstelle oder direkt an den für Ihren Bereich zuständigen AGÖF-Vorstand wenden:
Geschäftsstelle: |
Sabine Weber-Thumulla Tel. 0911 815 166-22 |
Vorstand für den Bereich Schadstoffmessungen: |
Elke Bruns-Tober Umwelt- und Gesundheitsinstitut/ Wittingen Tel. 05831/ 25 19 220 |
Vorstand für den Bereich Schadstoffmessungen/ Labore: |
Dr. Stefan Schimpf Wartig Nord Analytik GmbH/ Hamburg 040/ 88 18 03 11 |
Vorstand für den Bereich Schadstoffmessungen/ Labore: |
Dr. Sonja Pfeil ARGUK - Umweltlabor GmbH/ Oberursel Tel. 06171/ 7 18 17 |
Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF)
Geschäftsstelle
Mathildenstraße 48
D - 90762 Fürth
Tel.: 0911 815 166-22
Fax: 0911 815 166-24
Email: info@agoef.de
© AGÖF Stand: 22.09.2022