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    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

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    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

AGÖF - das Innenraumkompetenzzentrum

AGÖF - Laborvergleichsmessung "Flüchtige organische Verbindungen (VOC) im Innenraum" April 2015

 

Foto-AGÖF-Laborvergleichsmessung-VOC-April-2015


Einleitung
Verteilung Datensätze auf Analyseverfahren
Ergebnisse des Laborvergleichs
Grafische Darstellung

Einleitung

Im Rahmen der AGÖF wurde im Frühjahr 2015 eine Laborvergleichsuntersuchung "VOC"1 durchgeführt. Hierzu wurde in einem präparierten Versuchsraum mit geringem Luftwechsel eine vollständige Durchmischung durch Nutzung von Blower-Door Rotoren erzeugt. Mittels Dosierpumpen wurden ausgehend von methanolischen Lösungen weitere Substanzen der Raumluft zu dotiert. Die dotierten Substanzen wurden Teilnehmern des Laborvergleichs genannt. Daneben ist mit dem Vorkommen weiterer VOC im Rahmen der Emission aus Nutzung und Inventar des Raumes zu rechnen.

Die Aufgabe bestand in der Erfassung möglichst der dotierten Verbindungen sowie der Angabe aller detektierbaren Verbindungen mit mehr als 10 μg/m3. Die stellt eine Einschränkung der betrachteten Substanzauswahl gegenüber in den Vorjahren durchgeführten Laborvergleichen VOC dar. Es stellte sich jedoch im Rahmen der letzten Vergleich heraus, dass Ergebnisse des Vergleiches bei Substanzkonzentrationen im Bereich der Nachweisgrenzen zu schwierig interpretierbaren Messergebnissen führen, die sich im Rahmen qualtitätssichernder Maßnahmen als wenig geeignet erwiesen haben. Daher soll durch Eingrenzung der Substanzauswahl auf in relevanten Bereichen dotierte Substanzen bzw. ohnehin in höheren Konzentration liegende Substanzen eine geeignetere Datenbasis ergeben.

Die zur Erfassung der Substanzen verwendeten Methoden sind dem Teilnehmer freigestellt. Die entnommenen Proben dürfen an ein ihm freigestelltes Labor übersandt werden. Einige Probennehmer reichen daher mehrere Datensätze ein. Um dies abzubilden, wird jedem Datensatz eine geeignete Kennzeichnung gegeben:

P XX = Nummer des Probenehmer
L XX = Nummer des beauftragten Labors
A XX = Nummer zur Charakterisierung des Analytischen Verfahrens
Sofern das Labor seitens des Teilnehmers nicht genannt wurde, wurde dies durch Vergabe eines Fragezeichens vermerkt.

Es wurden auf diese Art 32 Datensätze erhalten und in die Auswertung einbezogen.

Verteilung der Datensätze auf die Analyseverfahren

Die Verteilung der Datensätze auf die unterschiedlichen Analyseverfahren kann der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden.

Tabelle 1: Verteilung der Datensätze auf die unterschiedlichen Analyseverfahren
Methodenbeschreibung   A01 A10 A20 A21
    ISO 16000-5 Andere VOC-
Methode
IS0 16000-3 IS0 16000-3
Labor Summe Datensätze        
L01 8 5 2 0 1
L02 1 0 0 1 0
L03 5 4 0 1 0
L04 6 5 0 1 0
L05 1 0 0 1 0
L06 3 2 0 1 0
L07 2 0 0 2 0
L08 4 0 3 1 0
L09 2 0 1 1 0
Summe 32 16 6 9 1

In einem ersten Schritt wurde die Auswertung der Daten auf Substanzen mit fünf oder mehr konkreten Angaben begrenzt (24 Substanzen).

Die Ergebnisse zu diesen Einzelsubstanzen wurden anhand der grafischen Auswertung begutachtet (etwa im Hinblick Dominanz des Analyseverfahrens oder eines Labors) und parallel einem statistischen Ausreißertest nach Grubbs unterzogen. Ausreißer wurden im Hinblick auf die Ermittlung der statistischen Daten (Mittelwert, Standardabweichung absolut und prozentual usw.) entfernt.

Ergebnisse des Laborvergleichs

Die nachfolgenden Tabelle gibt die statistischen Kenndaten der Auswertung wieder (nach Ausreißerbereinigung).

Tabelle 2: Ergebnisse der Auswertung der Laborvergleichsmessung
Verbindung CAS Nr. Anzahl Mittel- wert Stdabw* proz. Stdabw
n-Dodecan 112-40-3 19 11,2 1,9 16,7
Naphthalin 91-20-3 18 6,9 1,3 18,5
Styrol 100-42-5 19 34,6 7,8 22,4
Phenol 108-95-2 16 2,8 0,8 27,8
Tetrachlorethen (Per) 127-18-4 19 50,3 8,8 17,5
1-Butanol 71-36-3 19 39,5 8,5 21,4
Benzylalkohol 100-51-6 18 6,2 1,7 27,2
a-Pinen 80-56-8 19 45,4 5,7 12,6
Carvon   10 6,6 1,5 22,1
Formaldehyd (Methanal) 50-00-0 8 17,5 2,1 12,2
Acetaldehyd (Ethanal) 75-07-0 9 49,9 4,9 9,9
n-Hexanal 66-25-1 23 20,3 4,0 20,0
n-Nonanal 124-19-6 20 12,0 1,8 15,3
Furfural 98-01-1 20 25,8 13,3 51,5
2-Butanon (MEK) 78-93-3 26 34,0 9,6 28,2
Methylacetat 79-20-9 9 11,5 4,2 36,6
Methacrylsäuremethylester 80-62-6 19 43,0 5,4 12,5
Dibutylmaleinat 105-76-0 17 0,6 0,3 44,1
1,2-Propylenglykol (1,2-PG) 57-55-6 8 18,6 7,1 38,1
Ethylenglykolmonobutylether (EGMB 111-76-2 18 11,8 3,6 30,5
1,2-Propylenglykolmonomethylether (1,2-PGMM) 107-98-2 16 22,5 1,8 8,1
D3 541-05-9 12 30,1 24,1 79,9
Propionsäure 79-09-4 7 12,2 2,7 21,9
N-Methyl-Pyrrolidon 872-50-4 15 2,4 0,7 27,8

*Stdab = Standardabweichung
Gelb hinterlegte Substanzen wurden im Raum dotiert.


Fussnoten:

1Neben Belastungen mit VOC im strengen Sinne werden auch Substanzen des VVOC-Bereichs wie Formaldehyd erfasst.

Grafische Darstellung

Die grafische Darstellung können Sie der PDF-Datei: Grafische Auswertung AGÖF Laborvergleichsmessung VOC 2015 (8,8 MB) entnehmen.



© AGÖF / Die Auswertung erfolgte über Michael Köhler, Bremer Umweltinstitut GmbH, Stand 2015

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