• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

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    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

AGÖF - das Innenraumkompetenzzentrum

Holzschutzmittel


Foto Labor Holzschutzmittel gibt es für die unterschiedlichsten Anwendungsgebiete. Es gibt z.B. Fungizide gegen Pilzbefall, Insektizide gegen Insektenbefall, Herbizide und Algizide gegen pflanzlichen Bewuchs, Anti - Fouling Mittel gegen tierischen Bewuchs, Repellantien gegen Verbiß, und Rodentizide gegen Nagetiere. Mittel, die durch ihre unspezifische Wirkung auf Organismen mehrere Eigenschaften in sich vereinigen, werden zur Gruppe der Pestizide oder Biozide zusammengefaßt.

In den siebziger/achtziger Jahren kamen Holzschutzmittel, insbesondere PCP und Lindan, auch in Wohnräumen massiv zum Einsatz. Sie sind als Altlasten in Innenräumen heute die häufigsten Vertreter, ihre Wirkstoffe gasen aus und können sich durch Bindung an den Hausstaub oder Textilien etc. anreichern. PCP wurde als Fungizid bis in die 80er Jahre eingesetzt und ist heute verboten. Lindan kam als Insektizig in Holzschutzmitteln und Insektenbekämpfungsmitteln zum Einsatz und ist heute noch erlaubt. Seit Mitte der achtziger Jahre werden zunehmend Pyrethroide (z.B. Permethrin) eingesetzt, die auch in Wollteppichen als Mottenschutzmittel zum Einsatz kommen. Pyrethroide sind ebenso wie andere Holzschutzmittelwirkstoffe Nervengifte und können Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Benommenheit, Taubheitsgefühle u.a. auslösen. Vorwiegend in den neuen Bundesländern und in den ehemals von amerikanischen Streitkräften genutzten Gebäuden wurde DDT u.a. zum Holzschutz in Dachstühlen eingesetzt. DDT wurde in den alten Bundesländern 1972 verboden, während es in den neuen Bundesländern noch bis Ende der 80 Jahre eingesetzt wurde.

Infolge vieler Erkrankungen wurde im Mai 1983 die Interessen-Gemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten als Notgemeinschaft gegründet. Holzschutzmittelgeschädigte leiden unter massiven gesundheitlichen Problemen wie Dauerschnupfen, häufiges Nasenbluten, geschwollene Lymphdrüsen, Immunschwäche, Schädigung der Leber, Herzrhythmus-Störungen, Erschöpfungssyndrom, Depressionen. Die Beschreibung der Wirkungsweise der verschiedenen Substanzen auf den Menschen wird allerdings dadurch erschwert, dass die sich entwickelnden Beschwerden und Krankheitsbilder oft außerordentlich diffus und untypisch sind. Dazu treten häufig auch große individuelle Unterschiede in der Sensibilität gegenüber den Substanzen auf. Von größter Wichtigkeit ist dabei die individuelle Vorgeschichte eines jeden, da ein einmaliger Kontakt mit großeren Mengen eines bestimmten Wirkstoffes, der lange zurückliegen kann und vielleicht nicht einmal bemerkt wurde, eine Sensibilisierung gegen den Stoff bewirkt haben kann, die schon bei vergleichsweise geringe Mengen des Stoffes zu Beschwerden führt.

Grundsätzlich gilt, dass alle Substanzen, die zum Holzschutz verwendet werden, bei dauerndem Kontakt auch dem Menschen gefährlich werden können. Was für Insekten und Mikroorganismen tödlich giftig ist, ist auch für den Menschen auf die Dauer nicht völlig unbedenklich. Wer Holzschutz betreibt, schafft eine potentielle Schadstoffquelle und geht ein gesundheitliches Risiko ein.

Eine gute Alternative zum chemischen Holzschutz bietet die werkstoffgerechte Verarbeitung des Holzes nach den Maßgaben des konstruktiven Holzschutzes. Die Vermeidung staunasser Bereiche an Bauhölzern schützt diese meist weit besser vor Pilzbefall, als der Einsatz von Fungiziden. Auch Befall mit holzzerstörenden Insekten tritt bei gehobelten Hölzern, die in den Wohnraum einbezogen sind, praktisch nicht auf, da Insekten Holz nur anfliegen, wenn es längere Zeit in einem ruhigen Umfeld (Speicher) steht.

Der Gesetzgeber hat den neueren Erkenntnissen durch Abänderung der DIN Normen Rechnung getragen. Anfang 2012 wurden eine vollständig überarbeitete Fassung der verschiedenen Teile der DIN 68800 "Holzschutz" veröffentlicht. Sie ersetzte die z.T. noch aus den siebziger Jahren stammenden älteren Fassungen und berücksichtigt die vielen positiven Erfahrungen, die in den letzten 20 Jahren mit dem baulichen Holzschutz gemacht wurden. Mit der Neufassung wird die Möglichkeit geboten, in noch mehr Anwendungsbereichen auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz zu verzichten. Der Einsatz vorbeugender chemischer Holzschutzmittel darf nicht ohne Notwendigkeit vorgenommen werden und in Verbindung mit neueren Zulassungen wird der Einsatz von Holzschutzmitteln in Räumen De facto untersagt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Schadstoffe: Praxisfälle und Diskussion zu den Themen: Holzschutzmittel in Dachgeschossen 1 - Belastungsunterschiede Dachkonstruktion und Deckenbalken und Holzschutzmittel in Dachgeschossen 2 - Versäumte Ermittlung der Belastung eines Dachgeschosses mit Hylotox- Wirkstoffen vor dem Ausbau.

© AGÖF / Verfasserin: Marlies Ante, E-Mail: info@agoef.de, Stand: Januar 2015