• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

  • Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

AGÖF - das Innenraumkompetenzzentrum

0. Allgemeines

Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF) wurde 1986 als Dachverband für Vereine und Betriebe gegründet, die vor allem in den Bereichen Umweltanalytik, Umweltforschung, ökologisches Bauen und Energieplanung tätig sind. Die angeschlossenen Institute und Beratungseinrichtungen repräsentieren ein umfassendes Spektrum angewandter Umweltforschung. Der kontinuierliche, interdisziplinäre Informationsaustausch zwischen den einzelnen Einrichtungen und die Arbeit an gemeinsamen Projekten ermöglichen den Instituten eine in dieser Form einmalige fachübergreifende Perspektive.

AGÖF - Institute analysieren und bewerten, erstellen Gutachten, entwickeln Konzepte, forschen, beraten und bieten Öffentlichkeitsarbeit in Form von Seminaren, Bildungsveranstaltungen, Vorträgen und eigenen Publikationen an. Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit liegt dabei auf der Unterstützung der Erarbeitung individueller Lösungsansätze auf der Grundlage der sozialen und ökologischen Verträglichkeit.

Die vielfältige Spezialisierung der einzelnen AGÖF - Institute einerseits und die enge Kooperation andererseits ermöglichen jedem Institut, in seiner Region ein umfassendes Untersuchungsspektrum anbieten zu können. Die Dienstleistungen der AGÖF-Institute werden durch kontinuierliche Qualitätssicherungs-Prozesse fortlaufend verbessert.

Die Mitgliedsinstitute der AGÖF, die im Bereich Innenraumschadstoffe tätig sind, arbeiten überparteilich, unabhängig und verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen Dritter.

1. Qualifikation und Erfahrung der Institute und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Beratung Betroffener, die Begehung der Räume und die Probenahme bis hin zur Begutachtung der Ergebnisse erfolgen bei den auf Innenraumschadstoffe prüfenden Mitgliedsinstituten der AGÖF ausschließlich durch erfahrene und qualifizierte Personen, die fundierte Kenntnisse zu innenraumhygienischen Fragestellungen besitzen. Zur Qualitätssicherung der Arbeit ist eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung der Mitarbeiterinnen und die Verpflichtung zur Einhaltung der Qualitätsrichtlinien der AGÖF erforderlich. Dieses Vorgehen sichert die größtmögliche Qualität der beratenden und begutachtenden Tätigkeiten.

Die Mitgliedsinstitute der AGÖF, die im Bereich Innenraumschadstoffe tätig sind, nehmen verbindlich an internen und externen Weiterbildungsveranstaltungen teil, auf denen Fachvorträge zu speziellen Innenraumschadstoff-Problematiken gehalten werden und ein interdisziplinärer Austausch stattfindet. Darüber hinaus stehen die Institute in einem kontinuierlichen fachübergreifenden Austausch mit angrenzenden Fachdisziplinen der Medizin, Toxikologie, Architektur etc.

Beratung, Begehung, Probenahme und Begutachtung liegen in der Verantwortung einer Person, die darüber hinaus fundierte Kenntnisse in der physikalisch-chemischen Analytik besitzt. Dieses Vorgehen sichert die größtmögliche Qualität der beratenden und begutachtenden Tätigkeit.

2. Beratung

Ziel der Beratung ist die Aufklärung über Schadstoffe in Innenräumen. Die Beratung soll den Ratsuchenden in einen Informationsstatus versetzen, der ihm eigene Entscheidungen und Handlungen ermöglicht. Die Beratung orientiert sich an den Problemlagen, Motiven und Zielen der Ratsuchenden und ist begrenzt durch den Beratungsschwerpunkt der BeraterInnen.

Schwerpunkte der Beratung liegen in der allgemeinen und fallbezogenen Information über Eigenschaften von Schadstoffen, Schadstoffrisiken, die Bewertung von Risiken und in der Aufklärung über die Methoden der Schadstofffeststellung.

Die beratenden Institute führen die Beratung nach einem Konzept durch, das an den Ressourcen des Instituts ausgerichtet ist. Eine telefonische Beratung der Ratsuchenden erfolgt durch qualifiziertes Personal nach einem vereinheitlichten Verfahren. Die Beratung wird dokumentiert.

Durch die Einbettung in ein qualifziertes Verweisnetz können Empfehlungen für weitere Beratungseinrichtungen angegeben werden. Bei bestehenden gesundheitlichen  Beeinträchtigungen wird die Konsultation eines Arztes empfohlen. Die Möglichkeiten und Grenzen chemischer Analytik und des toxikologischen Wissens werden aufgezeigt.

Die Institute informieren über ihre Erreichbarkeit und stellen diese sicher.

Die BeraterInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

3. Probenahme

Die Probenahme erfolgt in der Regel nach einer innenraumhygienischen Inspektion.

Raumluft-, Staub- oder Materialprobe¬nahmen werden problemorientiert nach anerkannten Probenahme Verfahren vorgenommen. Es werden keine direktanzeigenden Prüfröhrchen oder Verfahren verwendet, die für eine sachgerechte Beurteilung notwendige Nachweisgrenze, Meßgenauigkeit und Selektivität nicht aufweisen.

 

 

4. Analytik

Die Institute betreiben entweder ein eigenes modernes Labor oder arbeiten eng zusammen mit Kooperations-Laboratorien. Diese Laboratorien müssen erfolgreich an Ringversuchen innerhalb und außerhalb der AGÖF teilnehmen und orientieren sich an internationalen Standards des Qualitätsmanagements wie DIN EN ISO/IEC 17025.

Es erfolgt eine bedarfsorientierte Erweiterung des Analysespektrums (z.B. bei Veränderungen in den Produktzusammensetzungen) und eine Anpassung der Analyse-Methoden an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik.

Zwischen probenehmender Einrichtung und dem Analyselabor besteht eine enge Zusammenarbeit.

5. Bewertungskriterien

Die Einordnung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt anhandderzeit gültiger und publizierter Orientierungs-, Grenz- und Richtwerte sowie eigener Erfahrungswerte aufgrund von dargelegten Häufigkeitsverteilungen. In bisher nicht berücksichtigten Gebieten werden statistisch oder toxikologischbegründete Richtgrößen erarbeitet. Durch Darlegung der  Bewertungskriterien wird die Bewertung transparent und nachvollziehbar gemacht. Neben den Ergebnissender Laboruntersuchungen werden die bei der wohnhygienischen Inspektion erhobenen Daten zur Raumsituation und Nutzung sowie Angaben zur individuellen Empfindlichkeit der betroffenen Personen berücksichtigt.

 

6. Berichtform/ Gutachten

Der Prüfbericht enthält eine Beschreibung der Probenahme- und Analyseverfahren sowie der Randbedingungen bei der Probenahme. In dem Bericht sind alle wesentlichen Angaben zur Untersuchung und Bewertung aufgeführt, so dass auch eine spätere externe Überprüfung und Nachvollziehbarkeit jederzeit gegeben ist. Er ist in einer für Laien verständlichen Sprache verfasst.

Im Prüfbericht oder einer Anlage zum Prüfbericht ist eine Bewertung der Untersuchungsergebnisse enthalten, die ggf. Möglichkeiten aufzeigt, Schadstoffquellen zu mindern oder zu beseitigen. Im Fall einer Sanierung werden weitergehende Beratungen angeboten und Erfolgskontrollen empfohlen.

Zusätzlich besteht für jeden Auftraggeber die Möglichkeit, zu den inhaltlichen Fragen des Berichtes sowie den daraus abzuleitenden Maßnahmen Rücksprache zu nehmen.

7. Umsetzung der Qualitätsrichtlinien

  1. Qualitätssicherungshandbuch (QHS)

    Die Institute dokumentieren die Umsetzung der Qualitätsrichtlinien in einem Qualitätssicherungs-Handbuch. Dieses ist in Teilen verbindlich vorgegeben, in anderen Teilen wird es von den Instituten individuell angepasst. Einweisungen zur Abfassung des QSH werden von der AGÖF im Rahmen von Seminaren oder Einzelunterweisungen angeboten.

    Vor der Begehung der Institute wird das Qualitätssicherungshandbuch (QSH) von PrüferInnen der AGÖF begutachtet.
     
  2. Begehungen

    Ist das QSH akzeptiert, wird das Mitgliedsinstitut von mindestens einem Prüfenden begangen. Es wird nach einem Fragenkatalog vorgegangen, der an die Struktur des QSH angelehnt ist.
     
    • Vor allem wird die technische Kompetenz der Institute vor Ort eingehend geprüft: bei der Verwaltung und Organisation, (Regelung der Kompetenzen und Zuständigkeiten)
    • bei der Qualifikation des Personals (Dokumentation von Schulungen und Fortbildungen)
    • bei den Räumlichkeiten und der Einrichtung
    • bei den Arbeitsweisen (Qualitätsmanagementsystem, Durchführung von Probenahmen, Dokumentation der Prüfverfahren und –anweisungen und deren Validierung, Form und Vollständigkeit der Prüfberichte, Handhabung der Proben, Sicherstellung der Vertraulichkeit,
    • bei der Zusammenarbeit mit Auftraggebern und mit anderen Prüfinstituten
       
    Nach der Begehung des Instituts werden nötigenfalls Korrekturmaßnahmen und Fristen für die Ausführung dieser Maßnahmen festgelegt, die die Verantwortlichen unterzeichnen.

    Die Beurteilung der Institute erfolgt nach einem einheitlichen Verfahren durch die Vergabe von Punkten. Bei Erreichen von > 80% der maximal erreichbaren Punktzahl werden Nachbesserungen ohne weitere Kontrolle akzeptiert. Bei Erreichen von > 60% der maximal erreichbaren Punktzahl werden Nachbesserungen, die in einer Liste der Korrekturmaßnahmen festgelegt wurden, nachträglich kontrolliert. Bei Erreichen von <50% der maximal erreichbaren Punktzahl wird eine nochmalige Begehung nötig.

    Von dem Prüfenden wird ein schriftlicher Abschlussbericht der Laborbegehung für das jeweilige Institut erstellt.

    Nach Erfüllung aller Korrekturmaßnahmen wird eine Urkunde ausgefertigt. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Nach spätestens drei Jahren ist eine Wiederholungsbegehung fällig.

8. Institute

Die in unter Expertensuche aufgeführten AGÖF- Mitgliedsinstitute sind größtenteils einem Qualitätssicherungsverfahren mit externen Auditoren angeschlossen, mit dem eine ständige  Überprüfung der eigenen Leistungen auf hohem Niveau gewährleistet wird. Sie haben entweder das AGÖF-Qualitätssichungsverfahren (AGÖF-QS) bereits absolviert oder sind in das Verfahren eingetreten. Alternativ wurde ihre Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025, DIN EN ISO 9001 bzw. ihre Zertifizierung nach den Richtlinien des Berufsverbandes der deutschen Baubiologen (VDB-Z) jeweils durch den Vorstand anerkannt.


© AGÖF Stand: 06.04.2021