Im Frühjahr 2004 wurden der Öffentlichkeit erstmals AGÖF-Orientierungswerte zur Beurteilung von Belastungen in der Raumluft und im Hausstaub vorgestellt. Im Herbst 2007 folgte im Rahmen des 8. AGÖF-Fachkongresses in Fürth der Vorschlag für eine Aktualisierung. Diese ersetzt als "Vorläufigen AGÖF-Orientierungswerten für mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen im Hausstaub, Stand 2007"mit seiner umfangreicheren Datenbasis die Version aus 2004. Nicht enthalten in der Aktualisierung sind die Werte für Schwermetalle.
Für Innenraumschadstoffe gibt es bislang mit wenigen Ausnahmen keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Trotzdem müssen Ergebnisse von Raumluft- und Hausstaubuntersuchungen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für die exponierten Personen beurteilt werden. Die gegenwärtig existierenden Bewertungskonzepte für Innenraumschadstoffe lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:
Bei der toxikologischen Ableitung von Richtwerten geht man häufig von Experimenten
aus, bei denen Versuchstiere verschieden hohen Konzentrationen eines einzelnen
Schadstoffes ausgesetzt wurden. Mit Hilfe dieser Versuche wird eine Dosis ermittelt,
bei der im Tierversuch keine erkennbaren Gesundheitsschäden wie Organveränderungen
oder Stoffwechselstörungen mehr auftreten. Aus den Ergebnissen des Tierversuchs werden
dann mit Hilfe sogenannter "Unsicherheitsfaktoren" Richtwerte für den Menschen
berechnet.
Statistisch abgeleitete Richtwerte werden aus den Ergebnissen einer Vielzahl möglichst
repräsentativer Raumluftmessungen berechnet. Mit Hilfe statistischer Rechenverfahren
werden aus diesen Daten für die einzelnen Schadstoffe Schadstoffbelastungen ermittelt,
deren Überschreitung eine Auffälligkeit darstellt.
Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Die Ableitung von Vorsorgewerten für den
Menschen aus Tierversuchsdaten ist trotz der Verwendung von "Sicherheitsfaktoren"
eine äußerst unsichere Angelegenheit. Berücksichtigt werden nur Gesundheitsschäden, die
an den Versuchstieren erkennbar sind. Da ein Tier nicht über Kopfschmerzen und
Konzentrationsstörungen klagen kann, bleiben derartige Beschwerden, die einen Großteil
der von Innenraumschadstoffen verursachten gesundheitlichen Probleme ausmachen,
unberücksichtigt. Auch die Frage, welcher "Sicherheitsfaktor" zum Beispiel
für den Schutz besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen wie Kleinkinder oder kranke
Menschen verwendet wird, ist wissenschaftlich fundiert nicht zu beantworten. Ob und wie
sich mehrere verschiedene Schadstoffe in ihrer Giftigkeit gegenseitig beeinflussen, ist
mit dem toxikologischen Bewertungsansatz ebenfalls kaum zu klären. Gerade die Einwirkung
einer Vielzahl von Schadstoffen auf den Menschen ist aber für die Belastungssituation in
Innenräumen kennzeichnend.
Das statistische Verfahren zur Ableitung von Richtwerten geht einen anderen Weg: hier
wird die durchschnittlich existierende Schadstoffbelastung der Innenraumluft ermittelt
und als "normal" definiert. Statistisch abgeleitete Konzepte erlauben die
Einstufung einer Vielzahl von Schadstoffen bei vertretbarem Aufwand. Allerdings kann
das bereits vorhandene allgemeine Gesundheitsrisiko durch die existierende
Schadstoffbelastung mit Hilfe statistisch abgeleiteter Richtwerte nicht erkannt werden.
Die Überschreitung statistisch errechneter Richtwerte zeigt eine Auffälligkeit an, deren
Ursache ermittelt und beseitigt werden sollte. Statistisch abgeleitete Richtwerte müssen
regelmäßig anhand aktueller Analysedaten überprüft und gegebenenfalls einer veränderten
Belastungssituation angepasst werden. Eine befriedigende Lösung der Probleme bei der
Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch Schadstoffbelastungen in Innenräumen
bietet keines der oben beschriebenen Bewertungskonzepte. In der Praxis hat sich jedoch
herausgestellt, das mit Hilfe statistisch begründeter Richtwerte in vielen Fällen
Ursachen für gesundheitliche Beschwerden in Innenräumen ermittelt werden
können.
Die vorliegenden "AGÖF-Orientierungswerte" gründen auf den in der täglichen
Arbeit ermittelten Untersuchungsergebnissen der beteiligten Mitgliedsinstitute. Der
Zeitraum der Datenerhebung umfasst dabei die letzten zehn Jahre und repräsentiert ein
Grundgesamt von mehr als 3.500 Hausstaubanalysen.
Die von verschiedenen Instituten zusammengeführten Analysedaten beruhen auf unterschiedlichen
Laborverfahren. Bei den angewendeten Probenahme- und Analysenmethoden handelt es sich um
validierte Verfahren, die durch das AGÖF-Qualitätsmanagement, zum Beispiel durch
Ringversuche, laufend evaluiert und kontrolliert werden.
Der Vergleich der verschiedenen Datensätze untereinander zeigt, dass zwischen den einzelnen
Labor-Statistiken eine gute Übereinstimmung besteht. Zu Abweichungen kann es dann kommen,
wenn neben analytischen Effekten vor allem die Probenahme unter besonderen Bedingungen oder
in unüblichen Situationen vorgenommen wird. Daher sollen im Folgenden analytische Methoden
und die probenahmetechnischen Aspekte erläutert werden, auf deren Grundlage die
vorliegenden Orientierungswerte erhalten wurden und deren Beachtung Voraussetzung ihrer
Anwendbarkeit ist.
Die Probenahme von Hausstaub ist in der VDI-Vorschrift 4300, Blatt 8 beschrieben. Das
Standardverfahren geht von einem Staub aus, der nach einer Grundreinigung der Wohnung über
einen Zeitraum von sieben Tage in der Wohnung anfällt und dann mittels handelsüblichem
Staubsauger von der frei begehbaren Bodenfläche in einen neuen Staubsaugerbeutel gesaugt
wird. Die publizierten Daten (Kersten 2003, Walker 1999, Anbus 1998) ergeben, dass dadurch
ein Probenmaterial gewonnen wird, dessen Inhaltsstoffe ein stabiles Verteilungsmuster
zeigen. Abweichungen entstehen dann, wenn der Staub über einen deutlich längeren Zeitraum
gebildet wurde (sogenannter "Altstaub") oder wenn die Probenahme direkt auf
belasteten Oberflächen vorgenommen wurde. In diesen Fällen können die
"AGÖF-Orientierungswerte" nicht mehr vergleichend zur Beurteilung der Messwerte
heran gezogen werden.
Die Aufarbeitung der Hausstaub-Probe erfolgt aus dem Gesamtstaub oder daraus abgesiebten
Fraktionen (< 2 mm, < 63 µm). Generell gilt, dass die
Konzentrationen der Staubinhaltsstoffe mit abnehmender Korngröße zunehmen. Der Gehalt im
Feinstaub (< 63 µm) kann bis um das Fünffache über dem Gehalt im Gesamtstaub
liegen. Die Homogenität des Staubes nimmt ebenfalls mit abnehmenden Korngrößen zu. Aus
praktischen Gründen kann jedoch das Absieben einer Probe auf < 63 µm in
Ermangelung ausreichender Masse Schwierigkeiten bereiten. Die den
"AGÖF-Orientierungswerten" zu Grunde liegenden Messdaten wurden aus der Fraktion
< 2 mm des Zwischenlagenstaubes (Staub zwischen den einzelnen Papierlagen eines
Staubsaugerbeutels) oder aus der Fraktion < 63 µm aus dem Gesamtstaub gewonnen.
Vergleichsuntersuchungen zeigen, dass beide Verfahren der Probenvorbereitung übereinstimmende
Ergebnisse liefern. Bei Untersuchungsbefunde an anderen Korngrößen-Fraktionen sind diese
Aspekte zu berücksichtigen.
Die Extraktion der Staubprobe erfolgt mit n-Hexan, n-Hexan/Aceton oder Toluol. Bei
Verwendung von reinem Aceton können sich Probleme mit der Matrix ergeben, da dieses
polare Lösemittel eine Vielzahl sonstiger Staubinhaltsstoffe freisetzt. Die Aufarbeitung
des organischen Extraktes kann über Festphasenextraktion (SPE),
Gelpermeationschromatographie (GPC) oder Säulenchromatographie (SC) erfolgen.
Für die Bestimmung der Schwermetalle im Hausstaub wird die abgesiebte Staubfraktion mit
Königswasser aufgeschlossen und extrahiert.
Für die analytische Bestimmung von Phenolen (unter anderem PCP) wird ein
Derivatisierungsschritt für die Acetylierung vorgenommen, Fettsäuren werden mittels
N,O-bis(Trimethylsilyl)acetamid silyliert.
Die Bestimmung der extrahierten Verbindungen erfolgt gaschromatographisch mit
massenselektivem Detektor (GC/MS), Elektroneneinfang- und Flammenionisations-Detektor
(GC/ECD-FID) oder Phosphor-Stickstoff-Detektor (GC/PND). Schwermetalle werden mittels
Induktiv gekoppeltem Plasma (ICP) und Massenspektrometer (MS) beziehungsweise mittels
Atomabsorptionsspektrometer (AAS) bestimmt.
Die "AGÖF-Orientierungswerte" basieren auf statistischer Ableitung und umfassen
"Hintergrund-, Normal- und Auffälligkeitswerte". Als Hintergrundwert wird dabei
das 10-Perzentil der Messwerteverteilung verwendet, als Normalwert das 50-Perzentil und
als Aufälligkeitswert das 90 Perzentil.
"Hintergrundwert"
Der "Hintergrundwert" beschreibt einen Zustand, der durch die konsequente
Vermeidung von Emissionsquellen erreichbar und deswegen grundsätzlich anzustreben ist.
Diese Hintergrundwerte liegen vielfach kleiner gleich der Nachweisgrenze der angewandten
Methoden.
"Normalwert"
Der "Normalwert" stellt die durchschnittliche Belastungssituation des
betrachteten Kollektivs vor, die im Allgemeinen auf Quellen im Innenraum zurückgeht. Bei
diesen Werten können zwar Innenraumquellen angenommen werden, ein Handlungsbedarf läßt
sich daraus üblicherweise jedoch nicht ableiten.
"Auffälligkeitswert"
Der "Auffälligkeiswert" beschreibt eine Überschreitung von in Innenräumen
üblichen Konzentrationen und legt das Vorhandensein einer Schadstoffquelle nahe. Je nach
Konzentration und Eigenschaften der Substanz sind weitere Untersuchungen zur
Identifizierung der Quelle angezeigt. Unter Umständen ist eine Sanierung zu empfehlen.
"Hinweise"
In der Spalte "Hinweise" werden stoffbezogene Kenntnisse aus dem
Erfahrungsbereich der AGÖF und der wissenschaftlichen Literatur angegeben. Da es sich,
anders als beim Arbeitsschutz, hier um das gesamte Bevölkerungsklientel handelt, werden
die Langzeitwirkungen, bevölkerungsgruppenspezifische Sensibilität, wie Allergenität, und
Risikogruppen wie Kleinkinder, besonders gewertet und in dieser Rubrik vermerkt.
In Einzelfällen wurden nicht statistisch begründete "Auffälligkeitswerte"
festgesetzt. Diese Werte sind in der Tabelle mit einem Stern * gekennzeichnet. Bei diesen
Substanzen liegen die 90-Perzentil-Werte bereits oberhalb bekannter Wirkungen, so dass
hier ein niedrigerer Auffälligkeitswert angegeben wurde. Die Gründe für die Herabsetzung
werden in der Rubrik "Hinweise" genannt.
Für den VOC-Summenwert und für Formaldehyd werden von der statistischen Ableitung
abweichend "Zielwerte" und "Handlungswerte" angegeben. Dabei
beschreibt der "Zielwert" eine Größe, die bei Verwendung von schadstoffarmen
Materialien erreicht werden kann. Der "Handlungswert" ist eine Größe, deren
Überschreitung Maßnahmen zur Minimierung der Belastung erfordert.
Die von der AGÖF herausgegebenen Richtwerte sind zunächst statistisch und nicht
toxikologisch abgeleitet. Sie beschreiben eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen
Konzentrationen. Eine Überschreitung dieser Werte weist auf eine Auffälligkeit bzw. einen
abnormen Zustand hin. Bei einigen Substanzen wurde unter Berücksichtigung bekannter
Stoffeigenschaften eine gegenüber den statistisch begründeten Werten verringerte
Konzentration angegeben.
Solange toxikologisch aufgrund mangelnder Datenbasis bei dieser Konzentration unter
Berücksichtigung chronischer und synergistischer Wirkungen, sowie bei Wirkungen, die die
Befindlichkeit betreffen, eine Wirkung nicht definitiv ausgeschlossen werden kann, ist
von einer abstrakten gesundheitlichen Gefährdung auszugehen. Im Gegensatz dazu kann eine
konkrete gesundheitliche Gefährdung nur über toxikologisch abgeleitete Richtwerte (z.B.
über die Innenraumrichtwerte der Ad-Hoc-Komission für die Raumluft oder die
Risikoabschätzung für den Hausstaub im Bundesgesundheitsblatt 1-99, S. 88,
Bekanntmachungen des WaBoLu des Umweltbundesamtes: "DDT in Housings") beurteilt werden.
Dieser Unterschied zwischen abstrakter und konkreter gesundheitlicher Gefährdung sollte
bei der Anwendung von Richt- und Grenzwerten zur Begutachtung von Innenräumen bedacht und
definiert werden.
Bei krebserregenden Substanzen, wie Benzol oder Benzo(a)pyren, gilt grundsätzlich das
Minimierungsgebot. Hier kann auch bei Unterschreitung der Auffälligkeitswerte eine
gesundheitliche Gefährdung durch ein zusätzliches Krebsrisiko nicht ausgeschlossen werden.
Auch kann nicht ausgeschlossenen werden, dass sich durch synergistische Wirkungen Effekte
unterhalb der Auffälligkeitswerte ergeben. Beispielsweise können beim Vorkommen mehrerer
Substanzen mit niedrigen Geruchsschwellen auch unterhalb der Auffälligkeitswerte störende
Geruchsbelästigungen auftreten.
Toxikologische und statistische Richtwerte sind im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen.
Während toxikologische Richtwerte durch neue Erkenntnisse angepasst werden (die Erfahrung
zeigt, dass sie meistens mit zunehmender Erkenntnis nach unten korrigiert werden), ändern
sich statistisch gewonnene Werte aufgrund des technischen Wandels. So sind die
Referenzkonzentrationen aromatischer Lösemittel in den letzten Jahren stetig gesunken,
weil sie aus arbeitsschutztechnischen Gründen durch entaromatisierte Lösemittelgemische
oder lösemittelfreie Systeme ersetzt wurden. Demgegenüber stiegen die
Referenzkonzentrationen für die in wasserbasierten Systeme eingesetzten Glykolverbindung
bislang an. Zukünftig ist durch die Entwicklung lösemittelfreier Klebstoff- oder
Farbsysteme wieder mit einem Absinken zu rechnen. Methodenbedingt hinken also die
statistischen Orientierungswerte der technischen Entwicklung hinterher, was bei Anwendung
der Werte berücksichtigt werden sollte.
Die von der AGÖF herausgegebenen Referenzwerte gründen auf den in der täglichen Arbeit
ermittelten Untersuchungsergebnissen der beteiligten Mitgliedsinstitute. Zum überwiegenden
Anteil handelt es sich dabei um Auftragsanalytik in Verdachtsfällen, weshalb damit zu
rechnen ist, dass die festgestellten Hintergrundkonzentrationen oberhalb der
Konzentrationen liegen, die bei einen statistisch ausgewählten Kollektiv festgestellt
worden wären. Dieser Effekt tritt jedoch in den Hintergrund, da nur Ergebnisse von
Multiparameteranalysen in der Auswertung berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass bei
jeder Analyse nur für einen geringen Teil der untersuchten Substanzen Verdachtsmomente
bestanden, so dass die Verteilung der übrigen Verbindungen einem zufällig ausgewählten
Kollektiv entsprechen. Dennoch ist damit zu rechnen, dass insbesondere die
Auffälligkeitswerte gegenüber einem unbelasteten Kollektiv eher zu hoch liegen. Zu
beobachten war beispielsweise an Ansteigen der "Hintergrundkonzentrationen"
von Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im Hausstaub nach bekannt werden
der Teerkleberproblematik in US-Housing-Areas. Solange für die allermeisten Substanzen
keine Daten aus unbelasteten Kollektiven vorliegen, muss oben genannter Effekt in Kauf
genommen und gegebenenfalls bei der Anwendung der Werte im Einzelfall berücksichtigt
werden.
Die "AGÖF-Orientierungswerte" sollen dem Sachverständigen ein Werkzeug in die
Hand geben, die Relevanz von Innenraumbelastungen beurteilen zu können. Letztendlich
liegt es jedoch in der Verantwortung des Sachverständigen im Einzelfall, unter
Berücksichtigung der Umstände vor Ort (Art der Probenahme, Nutzung der Räumlichkeiten,
Charakteristik der Quellen) die Anwendbarkeit der Richtwerte zu prüfen und Maßnahmen bei
Überschreiten von Auffälligkeits- oder Handlungswerten festzulegen.
Die Liste der "AGÖF-Orientierungswerte" ist offen für weitere Erkenntnisse. Sie
wird fortlaufend überarbeitet. Gültig ist daher jeweils immer nur die auf der
Internetseite der AGÖF abrufbare neuste Version.
Zur aktualisierten Fassung der "AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft" vom 28. November 2013.
Pestizide (Synonyme in Klammern) |
CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Aldrin | 309-00-2 | < 0,1 | < 0,1 | 1 | |
Bromophos | 2104-96-3 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Chlordan | 5103-71-9 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Chlorpyrifos | 2921-88-2 | < 0,1 | 0,1 | 1 | |
Chlorthalonil | 1897-45-6 | < 0,1 | < 0,1 | 1,5 | |
Summe DDT/DDD/DDE | - | < 0,1 | < 0,1 | 3 | immunsuppressive, endokrin |
Dichlofluanid | 1085-98-9 | < 0,1 | 0,1 | 0,2 | |
para-Dichlorbenzol | 106-46-7 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Dichlorphos/Naled | 63-73-7 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Dieldrin | 60-57-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1* | *Gefahrenwert für Kleinkinder |
Summe Endosulfane | - | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Endrin | 72-20-8 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Ethiofencarb | 29973-13-5 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Furmecyclox | 60568-05-0 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Heptachlor | 76-44-8 | < 0,1 | 0,1 | 0,5 | |
Hexachlorbenzol | 118-74-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Hexachlorethan | 67-72-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
gamma-HCH (Lindan) | 58-89-9 | < 0,1 | 0,1 | 0,5 | |
Methoxychlor | 72-43-5 | < 0,1 | 0,1 | 5 | |
Nicotin | 54-11-5 | < 1 | 5 | 20 | |
Parathion | 56-38-2 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
PCP | 87-86-5 | < 0,1 | 0,3 | 1* | *Unbelastet nach PCP-Richtlinie |
PCSD/PCAD | 55069-01-7 | < 0,1 | < 0,1 | 10 | |
Propiconazol | 60207-90-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Propoxur | 114-26-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Tebuconazol | 107534-96-3 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Tolylfluanid | 731-27-1 | < 0,1 | 0,1 | 0,2 |
* Wert liegt unterhalb des statistisch abgeleiteten Wertes, zur Begründung
siehe Hinweise in Kapitel 4.
Pyrethroide | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Allethrin | 584-79-2 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Cyfluthrin | 68359-37-5 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Cypermethrin | 52315-07-8 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Deltamethrin | 52918-63-5 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Fenvalerat | 51630-58-1 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Permethrin | 52645-53-1 | < 0,5 | < 0,5 | 5 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Phenothrin | 26002-80-2 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsup- pressiv mit PBO |
Pyrethrin | 121-21-1 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsuppressiv mit PBO, Allergen |
Tetramethrin | 7696-12-0 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Immunsupressiv mit PBO |
Piperonylbutoxid (PBO) | 51-03-6 | < 0,5 | < 0,5 | 1 | Synergist für Pyrethroide |
Pyrethrum ** | 8003-34-7 |
PCBs | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
PCB # 28 | 7012-37-5 | < 0,02 | < 0,02 | 0,02 | |
PCB # 52 | 41464-40-8 | < 0,02 | < 0,02 | 0,02 | |
PCB # 101 | 37680-73-2 | < 0,01 | 0,02 | 0,2 | |
PCB # 138 | 35694-06-5 | < 0,01 | 0,05 | 0,4 | |
PCB # 153 | 35065-27-1 | < 0,01 | 0,05 | 0,4 | |
PCB # 180 | 35065-29-3 | < 0,01 | 0,03 | 0,3 | |
PCB Summe nach LAGA | - | 5 |
PAKs | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Naphthalin | 91-20-3 | < 0,1 | < 0,2 | 0,2 | |
Acenaphthylen | 208-96-8 | < 0,1 | < 0,2 | 0,2 | |
Acenaphthen | 83-32-9 | < 0,1 | < 0,2 | 0,2 | |
Fluoren | 86-73-7 | < 0,1 | < 0,2 | 0,2 | |
Phenanthren | 85-01-8 | < 0,05 | 0,3 | 1 | |
Anthracen | 191-26-4 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Fluoranthen | 206-44-0 | < 0,05 | < 0,2 | 1 | |
Pyren | 129-00-0 | < 0,05 | < 0,2 | 1 | |
Benz-(a)-anthracen | 92-24-0 | < 0,05 | < 0,2 | 0,5 | |
Chrysen | 218-01-9 | < 0,05 | < 0,2 | 0,5 | |
Benzo-(b)-fluoranthen | 205-99-2 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Benzo-(k)-fluoranthen | 207-09-9 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Benzo-(a)-pyren | 50-32-8 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Indeno-(1,2,3-cd)-pyren | 193-39-5 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Dibenz-(a,h)-anthracen | 53-70-3 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 | |
Benzo-(ghi)-perylen | 191-24-2 | < 0,05 | < 0,2 | 0,2 |
Flammschutzmittel | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Triphenylphosphat (TPP) | 115-86-6 | < 0,1 | < 0,1 | 1 | |
Kresyl-Phenyl-Phosphate | 26444-49-5 | < 0,1 | < 0,1 | 1 | |
Tris-(butoxyethyl)-phosphat (TBEP) | 78-51-3 | < 0,1 | 0,5 | 50 | |
Tris-(n-butyl)-phosphat (TnBP) | 126-73-8 | < 0,1 | 0,5 | 50 | |
Tris-(2-chlorethyl)-phosphat (TCEP) | 115-96-8 | < 0,1 | 0,5 | 5* | *Karzinogen |
Tris-(2-chlorisopropyl)-phosphat (TCPP) | 13674-84-5 | < 0,1 | 1 | 5 | |
Tris-(1,2-dichlorisopropyl)-phosphat (TdCPP) | 13674-87-8 | < 0,1 | < 0,1 | 1 | |
Tris-(2-ethylhexyl)-phosphat (TEHP) | 78-42-2 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Tetrabrom-Bisphenol A | 79-94-7 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
polybromierte Biphenyle | 59536-65-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
polybromierte Diphenylether | - | < 0,1 | 0,25 | 0,5 | |
Tribrom-phenylallylether | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | ||
Tribrom-Benzoesäureallylester | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | ||
Hexabrom-Benzol | 107-13-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Hexabrom-Cyclododecan | 3194-55-6 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Pentabromethylbenzol | 58-22-3 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | |
Chlorparaffine C10-13 | 85535-84-8 | < 2,5 | < 2,5 | 50* | *Verbotener Stoff |
Chlorparaffine C14-17 | 85535-85-9 | < 2,5 | < 2,5 | 50 |
* Wert liegt unterhalb des statistisch abgeleiteten Wertes, zur Begründung siehe Hinweise in Kapitel 4.
Weichmacher | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Dimethylphthalat | 131-11-3 | < 2 | 5 | 10 | Reizstoff |
Diethylphthalat | 84-66-2 | < 2 | 5 | 10 | |
Benzylbutylphthalat | 85-68-7 | < 5 | 5 | 150 | |
Dibutylphthalat | 84-74-2 | < 10 | 30 | 200 | |
Diisobutylphthalat | 84-69-5 | 20 | 50 | 200 | |
Di-(2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) | 117-81-7 | 150 | 400 | 1000 | hormonell wirksam, 100 mg/kg, Richtwert für Kleinkinder |
Di-n-octylphthalat | < 5 | 5 | 10 |
Moschus-Verbindungen | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Nitro-Moschus-Ambrette | 83-66-9 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | Allergen |
Nitro-Moschus-Xylol | 81-15-2 | < 0,1 | < 0,1 | 0,1 | |
Nitro-Moschus-Keton | 81-14-1 | < 0,1 | < 0,1 | 0,5 | hormonell wirksam |
Schwermetalle | CAS Nr. | Hintergrundwert | Normalwert | Auffälligkeitswert | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Arsen | 0,5 | 1 | 3 | ||
Blei | 5 | 20 | 150 | ||
Cadmium | 0,5 | 1,5 | 5 | ||
Chrom | 20 | 75 | 200 | Chrom VI Kanzerogen Allergen |
|
Kupfer | 40 | 80 | 500 | ||
Nickel | 5 | 20 | 30* | *Kontaktallergen | |
Quecksilber | 0,15 | 0,5 | 1 | ||
Zink | 100 | 500 | 1500 | ||
Zinn | 5 | 15 | 50 | ||
Kobalt | 1 | 2 | 5 | ||
Antimon | 1 | 1 | 3 |
* Wert liegt unterhalb des statistisch abgeleiteten Wertes, zur Begründung
siehe Hinweise in Kapitel 4.
Fettsäuren | CAS Nr. | P 10*** | P 50*** | P 90*** | Hinweise |
---|---|---|---|---|---|
Hexansäure | 142-62-1 | < 2 | 8 | 15 | Riechstoff |
Heptansäure | 111-14-8 | < 2 | 5 | 15 | Riechstoff |
Octansäure | 124-07-2 | < 2 | 10 | 30 | Riechstoff |
Nonansäure | 112-05-0 | < 5 | 25 | 60 | Riechstoff |
Decansäure | 334-48-5 | < 5 | 20 | 40 | Riechstoff Reizstoff |
Undecansäure | 112-37-8 | < 2 | 3 | 5 | Riechstoff Reizstoff |
Dodecansäure | 143-07-7 | < 20 | 60 | 220 | Riechstoff Reizstoff |
Tridecansäure | 638-53-9 | < 2 | 5 | 10 | Reizstoff |
Tetradecansäure | 544-63-8 | < 20 | 80 | 230 | Reizstoff |
Pentadecansäure | 1002-84-2 | < 10 | 40 | 200 | |
Hexadecansäure | 57-10-3 | < 10 | 650 | 1500 | Reizstoff |
Heptadecansäure | 506-12-7 | < 2 | 20 | 90 | Reizstoff |
Octadecansäure | 57-11-4 | < 50 | 180 | 460 | Reizstoff |
Ölsäure | 112-80-1 | < 5 | 230 | 850 | Reizstoff Aldehyd-Bildner |
Linol/Linolensäure | 60-33-3/ 463-40-1 |
< 10 | 120 | 340 | Aldehyd-Bildner |
*** Die Perzentilwerte für die Fettsäuren bilden sich aus einer geringen Fallzahl (100). Aus diesem Grund ist eine sichere statistische Benennung von Hintergrund-, Normal- und Auffälligskeitswerte im Moment nicht abschließend möglich.
AgBB: Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen
organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten. Ausschuss zur gesundheitlichen
Bewertung von Bauprodukten - AgBB, www.umweltbundesamt. de/uba-info-daten/daten/voc.htm
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© AGÖF Stand: 12.03.2004 (letzte Änderung)