• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

  • Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

AGÖF - das Innenraumkompetenzzentrum

AGÖF-Orientierungswerte Hausstaub 2004 - alt

AGÖF-Orientierungswerte für mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen und Schwermetalle im Hausstaub 2004 - alt

(Stand Frühjahr 2004, nur die Schwermetallen sind noch aktuell, alle Werte für organische Substanzen wurden in 2007 aktualisiert und sind hier nicht mehr gültig)

 

 


1. Vorbemerkungen: Bewerten!
2. Datenbasis und Hinweise zur Analytik
3. Erläuterung der Werte
4. Hinweise zur Anwendung
5. Orientierungswerte für flüchtige Luftinhaltsstoffe
6. Orientierungswerte für mittel- und schwerflüchtige Stoffe im Hausstaub
7. Literatur

PDF-Version "AGÖF-Orientierungswerte für mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen und Schwermetalle im Hausstaub 2004 - alt"

 

 

 

Im Frühjahr 2004 wurden der Öffentlichkeit erstmals AGÖF-Orientierungswerte zur Beurteilung von Belastungen in der Raumluft und im Hausstaub vorgestellt. Im Herbst 2007 folgte im Rahmen des 8. AGÖF-Fachkongresses in Fürth der Vorschlag für eine Aktualisierung. Diese ersetzt als "Vorläufigen AGÖF-Orientierungswerten für mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen im Hausstaub, Stand 2007"mit seiner umfangreicheren Datenbasis die Version aus 2004. Nicht enthalten in der Aktualisierung sind die Werte für Schwermetalle.

 

1. Vorbemerkungen: Bewerten!

Für Innenraumschadstoffe gibt es bislang mit wenigen Ausnahmen keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Trotzdem müssen Ergebnisse von Raumluft- und Hausstaubuntersuchungen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für die  exponierten Personen beurteilt werden. Die gegenwärtig existierenden Bewertungskonzepte für Innenraumschadstoffe lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:

  • toxikologisch abgeleitete Bewertungskonzepte
  • statistisch abgeleitete Bewertungskonzepte

Bei der toxikologischen Ableitung von Richtwerten geht man häufig von Experimenten aus, bei denen Versuchstiere verschieden hohen Konzentrationen eines einzelnen Schadstoffes ausgesetzt wurden. Mit Hilfe dieser Versuche wird  ine Dosis ermittelt, bei der im Tierversuch keine erkennbaren Gesundheitsschäden wie Organveränderungen oder Stoffwechselstörungen mehr auftreten. Aus den Ergebnissen des Tierversuchs werden dann mit Hilfe sogenannter  Unsicherheitsfaktoren" Richtwerte für den Menschen berechnet.

Statistisch abgeleitete Richtwerte werden aus den Ergebnissen einer Vielzahl möglichst repräsentativer Raumluftmessungen berechnet. Mit Hilfe statistischer Rechenverfahren werden aus diesen Daten für die einzelnen Schadstoffe  Schadstoffbelastungen ermittelt, deren Überschreitung eine Auffälligkeit darstellt.

Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Die Ableitung von Vorsorgewerten für den Menschen aus Tierversuchsdaten ist trotz der Verwendung von "Sicherheitsfaktoren" eine äußerst unsichere Angelegenheit. Berücksichtigt werden nur Gesundheitsschäden, die an den Versuchstieren erkennbar sind. Da ein Tier nicht über Kopfschmerzen und  onzentrationsstörungen klagen kann, bleiben derartige Beschwerden, die einen Großteil der von Innenraumschadstoffen  verursachten gesundheitlichen Probleme ausmachen, unberücksichtigt. Auch die Frage, welcher "Sicherheitsfaktor" zum Beispiel für den Schutz besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen wie Kleinkinder oder kranke Menschen  verwendet wird, ist wissenschaftlich fundiert nicht zu beantworten. Ob und wie sich mehrere verschiedene Schadstoffe in ihrer Giftigkeit gegenseitig beeinflussen, ist mit dem toxikologischen Bewertungsansatz ebenfalls kaum zu klären. Gerade die Einwirkung einer Vielzahl von Schadstoffen auf den Menschen ist aber für die Belastungssituation in Innenräumen kennzeichnend.

Das statistische Verfahren zur Ableitung von Richtwerten geht einen anderen Weg: hier wird die durchschnittlich existierende Schadstoffbelastung der Innenraumluft ermittelt und als "normal" definiert. Statistisch abgeleitete Konzepte  erlauben die Einstufung einer Vielzahl von Schadstoffen bei vertretbarem Aufwand. Allerdings kann das bereits vorhandene allgemeine Gesundheitsrisiko durch die existierende Schadstoffbelastung mit Hilfe statistisch abgeleiteter  Richtwerte nicht erkannt werden. Die Überschreitung statistisch errechneter Richtwerte zeigt eine Auffälligkeit an, deren Ursache ermittelt und beseitigt werden sollte. Statistisch abgeleitete Richtwerte müssen regelmäßig anhand  aktueller Analysedaten überprüft und gegebenenfalls einer veränderten Belastungssituation angepasst werden. Eine befriedigende Lösung der Probleme bei der Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch Schadstoffbelastungen  in Innenräumen bietet keines der oben beschriebenen Bewertungskonzepte. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, das mit Hilfe statistisch begründeter Richtwerte in vielen Fällen Ursachen für gesundheitliche Beschwerden in  Innenräumen ermittelt werden können.

2. Datenbasis und Hinweise zur Analytik

Die vorliegenden "AGÖF-Orientierungswerte" gründen auf den in der täglichen Arbeit ermittelten Untersuchungsergebnissen der beteiligten Mitgliedsinstitute. Der Zeitraum der Datenerhebung umfasst dabei die letzten zehn Jahre und  epräsentiert ein Grundgesamt von mehr als 3.500 Hausstaubanalysen.

Die von verschiedenen Instituten zusammengeführten Analysedaten beruhen auf unterschiedlichen Laborverfahren. Bei den angewendeten Probenahme- und Analysenmethoden handelt es sich um validierte Verfahren, die durch das  GÖF-Qualitätsmanagement, zum Beispiel durch Ringversuche, laufend evaluiert und kontrolliert werden.

Der Vergleich der verschiedenen Datensätze untereinander zeigt, dass zwischen den einzelnen Labor-Statistiken eine gute Übereinstimmung besteht. Zu Abweichungen kann es dann kommen, wenn neben analytischen Effekten vor  llem die Probenahme unter besonderen Bedingungen oder in unüblichen Situationen vorgenommen wird. Daher sollen im Folgenden analytische Methoden und die probenahmetechnischen Aspekte erläutert werden, auf deren  Grundlage die vorliegenden Orientierungswerte erhalten wurden und deren Beachtung Voraussetzung ihrer Anwendbarkeit ist.

2.1 Hausstaubanalysen

Die Probenahme von Hausstaub ist in der VDI-Vorschrift 4300, Blatt 8 beschrieben. Das Standardverfahren geht von einem Staub aus, der nach einer Grundreinigung der Wohnung über einen Zeitraum von sieben Tage in der Wohnung  nfällt und dann mittels handelsüblichem Staubsauger von der frei begehbaren Bodenfläche in einen neuen Staubsaugerbeutel gesaugt wird. Die publizierten Daten (Kersten 2003, Walker 1999, Anbus 1998) ergeben, dass dadurch ein Probenmaterial gewonnen wird, dessen Inhaltsstoffe ein stabiles Verteilungsmuster zeigen. Abweichungen entstehen dann, wenn der Staub über einen deutlich längeren Zeitraum gebildet wurde (sogenannter "Altstaub") oder wenn die  Probenahme direkt auf belasteten Oberflächen vorgenommen wurde. In diesen Fällen können die "AGÖF-Orientierungswerte" nicht mehr vergleichend zur Beurteilung der Messwerte heran gezogen werden.

Die Aufarbeitung der Hausstaub-Probe erfolgt aus dem Gesamtstaub oder daraus abgesiebten Fraktionen (< 2 mm, < 63 µm). Generell gilt, dass die Konzentrationen der Staubinhaltsstoffe mit abnehmender Korngröße zunehmen. Der  Gehalt im Feinstaub (< 63 µm) kann bis um das Fünffache über dem Gehalt im Gesamtstaub liegen. Die Homogenität des Staubes nimmt ebenfalls mit abnehmenden Korngrößen zu. Aus praktischen Gründen kann jedoch das Absieben  einer Probe auf < 63 µm in Ermangelung ausreichender Masse Schwierigkeiten bereiten. Die den "AGÖF-Orientierungswerten" zu Grunde liegenden Messdaten wurden aus der Fraktion < 2 mm des Zwischenlagenstaubes (Staub  zwischen den einzelnen Papierlagen eines Staubsaugerbeutels) oder aus der Fraktion < 63 µm aus dem Gesamtstaub gewonnen. Vergleichsuntersuchungen zeigen, dass beide Verfahren der Probenvorbereitung übereinstimmende Ergebnisse liefern. Bei Untersuchungsbefunde an anderen Korngrößen-Fraktionen sind diese Aspekte zu berücksichtigen.

Die Extraktion der Staubprobe erfolgt mit n-Hexan, n-Hexan/Aceton oder Toluol. Bei Verwendung von reinem Aceton können sich Probleme mit der Matrix ergeben, da dieses polare Lösemittel eine Vielzahl sonstiger Staubinhaltsstoffe  freisetzt. Die Aufarbeitung des organischen Extraktes kann über Festphasenextraktion (SPE), Gelpermeationschromatographie (GPC) oder Säulenchromatographie (SC) erfolgen.

Für die Bestimmung der Schwermetalle im Hausstaub wird die abgesiebte Staubfraktion mit Königswasser aufgeschlossen und extrahiert.

Für die analytische Bestimmung von Phenolen (unter anderem PCP) wird ein Derivatisierungsschritt für die Acetylierung vorgenommen, Fettsäuren werden mittels N,O-bis(Trimethylsilyl)acetamid silyliert.

Die Bestimmung der extrahierten Verbindungen erfolgt gaschromatographisch mit massenselektivem Detektor (GC/MS), Elektroneneinfang- und Flammenionisations-Detektor (GC/ECD-FID) oder Phosphor-Stickstoff-Detektor (GC/PND). Schwermetalle werden mittels Induktiv gekoppeltem Plasma (ICP) und Massenspektrometer (MS) beziehungsweise mittels Atomabsorptionsspektrometer (AAS) bestimmt.

3. Erläuterung der Werte

Die "AGÖF-Orientierungswerte" basieren auf statistischer Ableitung und umfassen "Hintergrund-, Normal- und Auffälligkeitswerte". Als Hintergrundwert wird dabei das 10-Perzentil der Messwerteverteilung verwendet, als Normalwert das  0-Perzentil und als Aufälligkeitswert das 90 Perzentil.
 

"Hintergrundwert" 

Der "Hintergrundwert" beschreibt einen Zustand, der durch die konsequente Vermeidung von Emissionsquellen erreichbar und deswegen grundsätzlich anzustreben ist. Diese Hintergrundwerte liegen vielfach kleiner gleich der  achweisgrenze der angewandten Methoden.
 

"Normalwert"

Der "Normalwert" stellt die durchschnittliche Belastungssituation des betrachteten Kollektivs vor, die im Allgemeinen auf Quellen im Innenraum zurückgeht. Bei diesen Werten können zwar Innenraumquellen angenommen werden, ein  Handlungsbedarf läßt sich daraus üblicherweise jedoch nicht ableiten.
 

"Auffälligkeitswert"

Der "Auffälligkeiswert" beschreibt eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen und legt das Vorhandensein einer Schadstoffquelle nahe. Je nach Konzentration und Eigenschaften der Substanz sind weitere  ntersuchungen zur Identifizierung der Quelle angezeigt. Unter Umständen ist eine Sanierung zu empfehlen.
 

"Hinweise"

In der Spalte "Hinweise" werden stoffbezogene Kenntnisse aus dem Erfahrungsbereich der AGÖF und der wissenschaftlichen Literatur angegeben. Da es sich, anders als beim Arbeitsschutz, hier um das gesamte Bevölkerungsklientel  andelt, werden die Langzeitwirkungen, bevölkerungsgruppenspezifische Sensibilität, wie Allergenität, und Risikogruppen wie Kleinkinder, besonders gewertet und in dieser Rubrik vermerkt.

In Einzelfällen wurden nicht statistisch begründete "Auffälligkeitswerte" festgesetzt. Diese Werte sind in der Tabelle mit einem Stern * gekennzeichnet. Bei diesen Substanzen liegen die 90-Perzentil-Werte bereits oberhalb bekannter  Wirkungen, so dass hier ein niedrigerer Auffälligkeitswert angegeben wurde. Die Gründe für die Herabsetzung werden in der Rubrik "Hinweise" genannt.

Für den VOC-Summenwert und für Formaldehyd werden von der statistischen Ableitung abweichend "Zielwerte" und "Handlungswerte" angegeben. Dabei beschreibt der "Zielwert" eine Größe, die bei Verwendung von schadstoffarmen Materialien erreicht werden kann. Der "Handlungswert" ist eine Größe, deren Überschreitung Maßnahmen zur Minimierung der Belastung erfordert.

4. Hinweise zur Anwendung

Die von der AGÖF herausgegebenen Richtwerte sind zunächst statistisch und nicht toxikologisch abgeleitet. Sie beschreiben eine Überschreitung von in Innenräumen üblichen Konzentrationen. Eine Überschreitung dieser Werte weist  auf eine Auffälligkeit bzw. einen abnormen Zustand hin. Bei einigen Substanzen wurde unter Berücksichtigung bekannter Stoffeigenschaften eine gegenüber den statistisch begründeten Werten verringerte Konzentration angegeben.
 

Solange toxikologisch aufgrund mangelnder Datenbasis bei dieser Konzentration unter Berücksichtigung chronischer und synergistischer Wirkungen, sowie bei Wirkungen, die die Befindlichkeit betreffen, eine Wirkung nicht definitiv  usgeschlossen werden kann, ist von einer abstrakten gesundheitlichen Gefährdung auszugehen. Im Gegensatz dazu kann eine konkrete gesundheitliche Gefährdung nur über toxikologisch abgeleitete Richtwerte (z.B. über die Innenraumrichtwerte der Ad-Hoc-Komission für die Raumluft oder die Risikoabschätzung für den Hausstaub im Bundesgesundheitsblatt 1-99, S. 88, Bekanntmachungen des WaBoLu des Umweltbundesamtes: "DDT in Housings") beurteilt werden.

Dieser Unterschied zwischen abstrakter und konkreter gesundheitlicher Gefährdung sollte bei der Anwendung von Richt- und Grenzwerten zur Begutachtung von Innenräumen bedacht und definiert werden.

Bei krebserregenden Substanzen, wie Benzol oder Benzo(a)pyren, gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot. Hier kann auch bei Unterschreitung der Auffälligkeitswerte eine gesundheitliche Gefährdung durch ein zusätzliches Krebsrisiko  icht ausgeschlossen werden. Auch kann nicht ausgeschlossenen werden, dass sich durch synergistische Wirkungen Effekte unterhalb der Auffälligkeitswerte ergeben. Beispielsweise können beim Vorkommen mehrerer Substanzen mit niedrigen Geruchsschwellen auch unterhalb der Auffälligkeitswerte störende Geruchsbelästigungen auftreten.

Toxikologische und statistische Richtwerte sind im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen. Während toxikologische Richtwerte durch neue Erkenntnisse angepasst werden (die Erfahrung zeigt, dass sie meistens mit zunehmender  rkenntnis nach unten korrigiert werden), ändern sich statistisch gewonnene Werte aufgrund des technischen Wandels. So sind die Referenzkonzentrationen aromatischer Lösemittel in den letzten Jahren stetig gesunken, weil sie aus  arbeitsschutztechnischen Gründen durch entaromatisierte Lösemittelgemische oder lösemittelfreie Systeme ersetzt wurden. Demgegenüber stiegen die Referenzkonzentrationen für die in wasserbasierten Systeme eingesetzten  lykolverbindung bislang an. Zukünftig ist durch die Entwicklung lösemittelfreier Klebstoff- oder Farbsysteme wieder mit einem Absinken zu rechnen. Methodenbedingt hinken also die statistischen Orientierungswerte der technischen Entwicklung hinterher, was bei Anwendung der Werte berücksichtigt werden sollte.

Die von der AGÖF herausgegebenen Referenzwerte gründen auf den in der täglichen Arbeit ermittelten Untersuchungsergebnissen der beteiligten Mitgliedsinstitute. Zum überwiegenden Anteil handelt es sich dabei um Auftragsanalytik in Verdachtsfällen, weshalb damit zu rechnen ist, dass die festgestellten Hintergrundkonzentrationen oberhalb der Konzentrationen liegen, die bei einen statistisch ausgewählten Kollektiv festgestellt worden wären. Dieser Effekt tritt  edoch in den Hintergrund, da nur Ergebnisse von Multiparameteranalysen in der Auswertung berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass bei jeder Analyse nur für einen geringen Teil der untersuchten Substanzen Verdachtsmomente bestanden, so dass die Verteilung der übrigen Verbindungen einem zufällig ausgewählten Kollektiv entsprechen. Dennoch ist damit zu rechnen, dass insbesondere die Auffälligkeitswerte gegenüber einem  nbelasteten Kollektiv eher zu hoch liegen. Zu beobachten war beispielsweise an Ansteigen der "Hintergrundkonzentrationen" von Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im Hausstaub nach bekannt werden der Teerkleberproblematik in US-Housing-Areas. Solange für die allermeisten Substanzen  keine Daten aus unbelasteten Kollektiven vorliegen, muss oben genannter Effekt in Kauf genommen und gegebenenfalls bei der Anwendung der  erte im Einzelfall berücksichtigt werden.

Die "AGÖF-Orientierungswerte" sollen dem Sachverständigen ein Werkzeug in die Hand geben, die Relevanz von Innenraumbelastungen beurteilen zu können. Letztendlich liegt es jedoch in der Verantwortung des Sachverständigen im  inzelfall, unter Berücksichtigung der Umstände vor Ort (Art der Probenahme, Nutzung der Räumlichkeiten, Charakteristik der Quellen) die Anwendbarkeit der Richtwerte zu prüfen und Maßnahmen bei Überschreiten von Auffälligkeits- oder Handlungswerten festzulegen.

Die Liste der "AGÖF-Orientierungswerte" ist offen für weitere Erkenntnisse. Sie wird fortlaufend überarbeitet. Gültig ist daher jeweils immer nur die auf der Internetseite der AGÖF abrufbare neuste Version. 

5. Orientierungswerte für flüchtige Luftinhaltsstoffe

Zur aktualisierten Fassung der

"AGÖF-Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der

Raumluft" vom 28. November 2013.

 

 

 

 

6. Orientierungswerte für mittel- und schwerflüchtige Stoffe im Hausstaub

Pestizide
(Synonyme in Klammern)
CAS Nr. Hintergrundwert Normalwert Auffälligkeitswert Hinweise
Aldrin 309-00-2 < 0,1 < 0,1 1  
Bromophos 2104-96-3 < 0,1 < 0,1 0,1  
Chlordan 5103-71-9 < 0,1 < 0,1 0,1  
Chlorpyrifos 2921-88-2 < 0,1 0,1 1  
Chlorthalonil 1897-45-6 < 0,1 < 0,1 1,5  
Summe DDT/DDD/DDE - < 0,1 < 0,1 3 immunsuppressive,
endokrin
Dichlofluanid 1085-98-9 < 0,1 0,1 0,2  
para-Dichlorbenzol 106-46-7 < 0,1 < 0,1 0,1  
Dichlorphos/Naled 63-73-7 < 0,1 < 0,1 0,5  
Dieldrin 60-57-1 < 0,1 < 0,1 0,1* *Gefahrenwert
für Kleinkinder
Summe Endosulfane - < 0,1 < 0,1 0,5  
Endrin 72-20-8 < 0,1 < 0,1 0,5  
Ethiofencarb 29973-13-5 < 0,1 < 0,1 0,1  
Furmecyclox 60568-05-0 < 0,1 < 0,1 0,5  
Heptachlor 76-44-8 < 0,1 0,1 0,5  
Hexachlorbenzol 118-74-1 < 0,1 < 0,1 0,1  
Hexachlorethan 67-72-1 < 0,1 < 0,1 0,1  
gamma-HCH (Lindan) 58-89-9 < 0,1 0,1 0,5  
Methoxychlor 72-43-5 < 0,1 0,1 5  
Nicotin 54-11-5 < 1 5 20  
Parathion 56-38-2 < 0,1 < 0,1 0,1  
PCP 87-86-5 < 0,1 0,3 1* *Unbelastet nach
PCP-Richtlinie
PCSD/PCAD 55069-01-7 < 0,1 < 0,1 10  
Propiconazol 60207-90-1 < 0,1 < 0,1 0,1  
Propoxur 114-26-1 < 0,1 < 0,1 0,1  
Tebuconazol 107534-96-3 < 0,1 < 0,1 0,1  
Tolylfluanid 731-27-1 < 0,1 0,1 0,2  

* Wert liegt unterhalb des statistisch abgeleiteten Wertes, zur Begründung siehe Hinweise in Kapitel 4.
 

 

Pyrethroide CAS Nr. Hintergrundwert Normalwert Auffälligkeitswert Hinweise
Allethrin 584-79-2 < 0,5 < 0,5 1 Immunsup-
pressiv mit PBO
Cyfluthrin 68359-37-5 < 0,5 < 0,5 1 Immunsup-
pressiv mit PBO
Cypermethrin 52315-07-8 < 0,5 < 0,5 1 Immunsup-
pressiv mit PBO
Deltamethrin 52918-63-5 < 0,5 < 0,5 1 Immunsup-
pressiv mit PBO
Fenvalerat 51630-58-1 < 0,5 < 0,5 1 Immunsup-
pressiv mit PBO
Permethrin 52645-53-1 < 0,5 < 0,5 5 Immunsup-
pressiv mit PBO
Phenothrin 26002-80-2 < 0,5 < 0,5 1 Immunsup-
pressiv mit PBO
Pyrethrin 121-21-1 < 0,5 < 0,5 1 Immunsuppressiv mit PBO, Allergen
Tetramethrin 7696-12-0 < 0,5 < 0,5 1 Immunsupressiv mit PBO
Piperonylbutoxid (PBO) 51-03-6 < 0,5 < 0,5 1 Synergist für
Pyrethroide
Pyrethrum ** 8003-34-7        

 

PCBs CAS Nr. Hintergrundwert Normalwert Auffälligkeitswert Hinweise
PCB # 28 7012-37-5 < 0,02 < 0,02 0,02  
PCB # 52 41464-40-8 < 0,02 < 0,02 0,02  
PCB # 101 37680-73-2 < 0,01 0,02 0,2  
PCB # 138 35694-06-5 < 0,01 0,05 0,4  
PCB # 153 35065-27-1 < 0,01 0,05 0,4  
PCB # 180 35065-29-3 < 0,01 0,03 0,3  
PCB Summe nach LAGA -     5  

 

PAKs CAS Nr. Hintergrundwert Normalwert Auffälligkeitswert Hinweise
Naphthalin 91-20-3 < 0,1 < 0,2 0,2  
Acenaphthylen 208-96-8 < 0,1 < 0,2 0,2  
Acenaphthen 83-32-9 < 0,1 < 0,2 0,2  
Fluoren 86-73-7 < 0,1 < 0,2 0,2  
Phenanthren 85-01-8 < 0,05 0,3 1  
Anthracen 191-26-4 < 0,05 < 0,2 0,2  
Fluoranthen 206-44-0 < 0,05 < 0,2 1  
Pyren 129-00-0 < 0,05 < 0,2 1  
           
Benz-(a)-anthracen 92-24-0 < 0,05 < 0,2 0,5  
Chrysen 218-01-9 < 0,05 < 0,2 0,5  
Benzo-(b)-fluoranthen 205-99-2 < 0,05 < 0,2 0,2  
Benzo-(k)-fluoranthen 207-09-9 < 0,05 < 0,2 0,2  
Benzo-(a)-pyren 50-32-8 < 0,05 < 0,2 0,2  
Indeno-(1,2,3-cd)-pyren 193-39-5 < 0,05 < 0,2 0,2  
Dibenz-(a,h)-anthracen 53-70-3 < 0,05 < 0,2 0,2  
Benzo-(ghi)-perylen 191-24-2 < 0,05 < 0,2 0,2  

 

Flammschutzmittel CAS Nr. Hintergrundwert Normalwert Auffälligkeitswert Hinweise
Triphenylphosphat (TPP) 115-86-6 < 0,1 < 0,1 1  
Kresyl-Phenyl-Phosphate 26444-49-5 < 0,1 < 0,1 1  
Tris-(butoxyethyl)-phosphat (TBEP) 78-51-3 < 0,1 0,5 50  
Tris-(n-butyl)-phosphat (TnBP) 126-73-8 < 0,1 0,5 50  
Tris-(2-chlorethyl)-phosphat (TCEP) 115-96-8 < 0,1 0,5 5* *Karzinogen
Tris-(2-chlorisopropyl)-phosphat (TCPP) 13674-84-5 < 0,1 1 5  
Tris-(1,2-dichlorisopropyl)-phosphat (TdCPP) 13674-87-8 < 0,1 < 0,1 1  
Tris-(2-ethylhexyl)-phosphat (TEHP) 78-42-2 < 0,1 < 0,1 0,5  
           
Tetrabrom-Bisphenol A 79-94-7 < 0,1 < 0,1 0,5  
polybromierte Biphenyle 59536-65-1 < 0,1 < 0,1 0,5  
polybromierte Diphenylether - < 0,1 0,25 0,5  
Tribrom-phenylallylether   < 0,1 < 0,1 0,5  
Tribrom-Benzoesäureallylester   < 0,1 < 0,1 0,5  
Hexabrom-Benzol 107-13-1 < 0,1 < 0,1 0,5  
Hexabrom-Cyclododecan 3194-55-6 < 0,1 < 0,1 0,5  
Pentabromethylbenzol 58-22-3 < 0,1 < 0,1 0,5  
           
Chlorparaffine C10-13 85535-84-8 < 2,5 < 2,5 50* *Verbotener Stoff
Chlorparaffine C14-17 85535-85-9 < 2,5 < 2,5 50  

* Wert liegt unterhalb des statistisch abgeleiteten Wertes, zur Begründung siehe Hinweise in Kapitel 4.

 

 

Weichmacher CAS Nr. Hintergrundwert Normalwert Auffälligkeitswert Hinweise
Dimethylphthalat 131-11-3 < 2 5 10 Reizstoff
Diethylphthalat 84-66-2 < 2 5 10  
Benzylbutylphthalat 85-68-7 < 5 5 150  
Dibutylphthalat 84-74-2 < 10 30 200  
Diisobutylphthalat 84-69-5 20 50 200  
Di-(2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) 117-81-7 150 400 1000 hormonell wirksam, 100 mg/kg, Richtwert für Kleinkinder
Di-n-octylphthalat   < 5 5 10  

 

Moschus-Verbindungen CAS Nr. Hintergrundwert Normalwert Auffälligkeitswert Hinweise
Nitro-Moschus-Ambrette 83-66-9 < 0,1 < 0,1 0,1 Allergen
Nitro-Moschus-Xylol 81-15-2 < 0,1 < 0,1 0,1  
Nitro-Moschus-Keton 81-14-1 < 0,1 < 0,1 0,5 hormonell wirksam

 

Schwermetalle CAS Nr. Hintergrundwert Normalwert Auffälligkeitswert Hinweise
Arsen   0,5 1 3  
Blei   5 20 150  
Cadmium   0,5 1,5 5  
Chrom   20 75 200 Chrom VI Kanzerogen
Allergen
Kupfer   40 80 500  
Nickel   5 20 30* *Kontaktallergen
Quecksilber   0,15 0,5 1  
Zink   100 500 1500  
Zinn   5 15 50  
Kobalt   1 2 5  
Antimon   1 1 3  

* Wert liegt unterhalb des statistisch abgeleiteten Wertes, zur Begründung siehe Hinweise in Kapitel 4.
 

 

Fettsäuren CAS Nr. P 10*** P 50*** P 90*** Hinweise
Hexansäure 142-62-1 < 2 8 15 Riechstoff
Heptansäure 111-14-8 < 2 5 15 Riechstoff
Octansäure 124-07-2 < 2 10 30 Riechstoff
Nonansäure 112-05-0 < 5 25 60 Riechstoff
Decansäure 334-48-5 < 5 20 40 Riechstoff
Reizstoff
Undecansäure 112-37-8 < 2 3 5 Riechstoff
Reizstoff
Dodecansäure 143-07-7 < 20 60 220 Riechstoff
Reizstoff
Tridecansäure 638-53-9 < 2 5 10 Reizstoff
Tetradecansäure 544-63-8 < 20 80 230 Reizstoff
Pentadecansäure 1002-84-2 < 10 40 200  
Hexadecansäure 57-10-3 < 10 650 1500 Reizstoff
Heptadecansäure 506-12-7 < 2 20 90 Reizstoff
Octadecansäure 57-11-4 < 50 180 460 Reizstoff
Ölsäure 112-80-1 < 5 230 850 Reizstoff
Aldehyd-Bildner
Linol/Linolensäure 60-33-3/
463-40-1
< 10 120 340 Aldehyd-Bildner

*** Die Perzentilwerte für die Fettsäuren bilden sich aus einer geringen Fallzahl (100).

Aus diesem Grund ist eine sichere statistische Benennung von Hintergrund-, Normal- und Auffälligskeitswerte im Moment nicht abschließend möglich.

7. Literatur

AgBB: Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten. Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten - AgBB,  www.umweltbundesamt. de/uba-info-daten/daten/voc.htm

 

(2002) 1-17, Diel F, Schubert H, Fischer M, Schuetz T, Weber KM, Gagelmann M, Boonen H, Steneberg A, Axt-Gadermann M, Khanferyan R, Diel E: Criteria for allergenic building materials. Med Immunol 3 4 (2002) 407-16
 

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© AGÖF Stand: 12.03.2004 (letzte Änderung)