• Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute - AGÖF

    Stellungnahme der AGÖF zur Richtlinie VDI 6202-3 - Asbest

    VDI-Richtlinie 6202-3 - Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung

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    Veröffentlicht: endgültige Version des AGÖF-Leitfadens

    Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter" (SVOC, Schwermetalle, POM)

AGÖF - das Innenraumkompetenzzentrum

Holzschutzmittel in Dachgeschossen - Belastungsunterschiede Dachkonstruktion und Deckenbalken

 

Holzschutzmittel-im-Dachgeschoss


Prognosen anhand optischer Eindrücke
Unterschiede Belastungsprofile Dachkonstruktion - Deckenbalken
Untersuchung vor Beginn der Arbeiten vor Ort
Rechtliche Regelungen und Vorschriften

Dieser Fachartikel mit Foto wurde uns freundlicherweise von unserem Mitgliedsinstitut ALAB GmbH - Analyselabor in Berlin zur Verfügung gestellt, er wurde im September 1999 veröffentlicht, eine Normenaktualisierung erfolgte im August 2015.


Zusammenfassung

Bei einer Stichprobenuntersuchung eines Dachgeschosses wurden deutliche Unterschiede in der Wirkstoffzusammensetzung und -konzentration festgestellt. Rückschlüsse vom optischen Eindruck der Hölzer auf die Stärke der Kontaminationen waren nicht möglich. Auch wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder nicht vorhanden sind, kann eine Holzschutzmittelbehandlung nicht ausgeschlossen werden. Weiße rauhreifartige Kristalle auf der Oberfläche von Holzbalken sind oft ein Indiz für stattgefundene Behandlungen.

1. Prognosen in Bezug auf eine mögliche Schadstoffbelastung anhand optischer Eindrücke nicht möglich - Auftreten von unterschiedlichsten Belastungen in einem Bauvorhaben

Bei einer Stichprobenuntersuchung eines Dachgeschosses wurden massive Unterschiede in der Art der Wirkstoffbelastung festgestellt. Es handelte sich um ein Vorderhaus mit zwei Seitenflügen. Im Vorderhaus befanden sich zwei in den Dachboden eingebaute Wohnungen. Die beiden Seitenflügel waren über einen Spitzboden oberhalb der Dachgeschoß-Wohnungen miteinander verbunden. In den beiden Wohnungen waren an mehreren Stellen Sparren freigelegt worden, wobei der Zeitpunkt dieser Maßnahme nicht bekannt war.

Die Ergebnisse der Analyse zeigten folgendes Bild:

Probe Stiele linker Seitenflügel Sparren linke Wohnung
optischer Eindruck der beprobten Hölzer: angegraut mit altrosa gestrichenen Bereichen dunkelbraun ohne Kristalle
Lindan (mg/kg): 24,3 0,2
Pentachlorphenol (PCP) (mg/kg): 2,1 1,8
DDT¹ (mg/kg): 2920 4,5
Probe Sparren Spitzboden Sparren rechte Wohnung Stiele rechter Seitenflügel
optischer Eindruck der beprobten Hölzer: angegraut dunkelbraun mit und ohne Kristalle angegraut
Lindan (mg/kg): 11,2 n.b 2,2
Pentachlorphenol (PCP) (mg/kg): 3,6 305 2,2
DDT¹ (mg/kg): 2440 11,3 10,7

¹ die angegebenen DDT-Belastungen sind Summen-Werte aus p,p-DDT, o,p-DDT, p,p-DDE, p,p-DDD

An diesem Beispiel zeigt sich, daß:

  • der linke Seitenflügel und der Spitzboden der gleichen Behandlung unterzogen wurden (wahrscheinlich eine länger zurückliegende Behandlung mit Hylotox 59)

  • die freigelegten Sparren in der rechten Wohnung wiesen nur eine hohe Belastung mit PCP auf, d.h, hier kam ein nicht DDT-haltiges Holzschutzmittel zum Einsatz

  • die Sparren der linken Wohnung und die Stiele des rechten Seitenflügels wiesen so niedrige Wirkstoffkonzentrationen auf, daß es sich hier wahrscheinlich um Sekundärbelastungen handelt

  • Rückschlüsse vom optischen Eindruck der Hölzer auf mögliche Schadstoffkonzentrationen sind nicht möglich.

2. Unterschiede im Belastungsprofil von Dachkonstruktion und Deckenbalken

Bei Betrachtung eines Dachbodens bezüglich der Belastungssituation mit Holzschutzmittelwirkstoffen stellt man häufig Unterschiede zwischen Dachkonstruktion und Deckenbalken fest. Einige Beispiele sollen dies veranschaulichen:

  Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3
  Dach-
konstruktion
Decken-
balkenprobe
Dach-
konstruktion
Decken-
balkenprobe
Dach-
konstruktion
Decken-
balkenprobe
Lindan  (mg/kg): 49-77 150 3-18 270 2-3 218
DDT  (mg/kg): 3470-6100 890 170-1030 350 31-79 1070


Bei den Beispielen 1 und 2 handelt es sich um weiter zurückliegende Holzschutzmittel- Behandlungen. Hier haben die Konzentrationen an Lindan bzw. PCP im Dachstuhlbereich über die Jahrzehnte deutlich abgenommen; DDT ist aufgrund seines geringeren Dampfdrucks auch nach solchen Zeiträumen noch in hohen bis sehr hohen Konzentrationen anzutreffen.

Da abgedeckte Deckenbalken einer schlechteren Belüftung unterliegen, ist dort die Ausgasungsrate von Lindan und PCP deutlich niedriger. Hierdurch lassen sich die - auch in Relation zur Dachkonstruktion - hohen bis sehr hohen Konzentrationen an Lindan und PCP erklären.

Beispiel 3 ist ein Dachboden mit abgedecktem Fußboden. Hier fällt auf, daß in der Deckenbalkenprobe Lindan und DDT in sehr hohen Konzentrationen vorliegen; die in der Dachkonstruktion gemessenen Belastungen deuten nicht auf eine Behandlung mit einem Hylotox-Präparat. Dies bedeutet, daß in diesem Dachgeschoß die Deckenbalken mit Hylotox 59 behandelt wurden und der Dachstuhl jedoch nicht.

Anhand dieser Beispiele wird deutlich, daß die Belastung von Deckenbalken bei der Betrachtung eines Dachgeschosses nicht vernachlässigt werden sollte.

3. Untersuchung von Dachböden auf Holzschutzmittel vor Beginn von Arbeiten vor Ort - Bauherren in der Pflicht

Bei Dachböden, deren Holzkonstruktion mit Holzschutzmittelwirkstoffen wie Lindan, PCP, DDT, Chlornaphthaline oder Teerölen behandelt wurde, handelt es sich laut BGR 128 (ehemals ZH 1/183) unter Punkt 2 Begriffsbestimmungen beim Unterpunkt 2.9 um kontaminierte Bereiche. In den seltensten Fällen läßt sich anhand von Unterlagen lückenlos nachvollziehen, ob auf Dachböden Holzschutzmittel eingesetzt wurden. Gelegentlich finden sich vor Ort Hinweisschilder auf durchgeführte chemische Holzschutzmaßnahmen. Obwohl eigentlich sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern die Anbringung von Hinweisschildern vorgeschrieben war, gibt es eine Vielzahl von Dachböden, die zwar einer Behandlung mit Holzschutzmitteln unterzogen wurden, aber Hinweisschilder nicht auffindbar sind. Das heißt: die Abwesenheit von solchen Hinweisschildern gibt nicht die Gewähr, daß auch keine Behandlungen durchgeführt wurden.

Da Arbeiten in kontaminierten Bereichen besonderem Arbeits- und Sicherheitsschutz unterliegen, muß schon in der Planungsphase eine mögliche Belastung mit Holzschutzmitteln abgeklärt werden. Hierzu findet sich in der BGR 128 (ehemals ZH 1/183) unter Punkt 8 Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von Gefahrstoffen, Unterpunkt 8.1 Bereiche mit unbekannten Gefahrstoffbelastungen: Vor dem Beginn von Arbeiten in Bereichen, in denen eine Kontaminierung durch Gefahrstoffe Gefahrstoffe bzw. biologische Arbeitsstoffe nicht ausgeschlossen werden kann. hat der Auftraggeber eine Erkundung der vermuteten Gefahrstoffe und eine Abschätzung der von diesen im Sinne der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes möglicherweise ausgehenden Gefährdung vorzunehmen oder durchführen zu lassen. Er hat die Ergebnisse dieser Erkundungen zu dokumentieren und allen Auftragnehmern nach Abschnitt 2.7 zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse dieser Erkundungen münden im Bedarfsfall in einen Arbeits- und Sicherheitsplan, der von entsprechend geschulten Fachleuten erstellt wird.

Rechtliche Regelungen und Vorschriften, die im Bereich der Dachstuhlsanierung gelten (aktualisiert im August 2015):

  • Verordnung zum Schutz vor Gefährlichen Stoffen (Gefahrstoff-VO) (aktuelle Ausgabe 01.06.2015)

  • TRGS 524: Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen (aktuelle Ausgabe Februar 2010)

  • BGR 128: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen vom April 1997 Aktualisierte Fassung Februar 2006 (ersetzt die ZH 1/183: Tiefbau-Berufsgenossenschaft - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen)

  • PCP-Richtlinie: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP) - belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)

© AGÖF / Verfasser: ALAB GmbH - Analyselabor in Berlin / Internet: www.alab-berlin.de
Stand: September 1999, Normenaktualisierung im August 2015